Wahlwiederholungen in Hohenems und Bludenz

Die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz müssen wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigte am Montag Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten.

Die beiden Bürgermeister-Stichwahlen vom 29. März in Hohenems und Bludenz werden aufgehoben. In beiden Fällen ist es zu rechtswidrigen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten gekommen, stellte der Verfassungsgerichtshof in seiner Begründung fest.

So wurden in Hohenems Wahlkarten für Familienangehörige beantragt und auch ausgefolgt. Außerdem kam es zu einer Sammelbestellung von Wahlkarten für Heimbewohner. Beides ist rechtswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof bestätigte. Das Gleiche gilt für die über 60 Wahlkarten, die in Bludenz von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und auch ausgestellt wurden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes fiel ohne mündliche Verhandlung in einer nicht öffentlichen Sitzung. Ein Wahltermin steht noch nicht fest.

Staatsanwalt prüft Anklage

Die Ausgabe von Wahlkarten ohne Vollmachten bei der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems und Bludenz beschäftigt auch Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft, Wilfried Siegele, der APA bestätigte, prüfe man derzeit den Abschlussbericht der Polizei gegen zwei Personen in Hohenems. Ihnen wird Amtsmissbrauch und Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung vorgeworfen.

Siegele rechnet binnen eines Monats mit einer Entscheidung, ob gegen die beiden Beamten Anklage erhoben wird. Etwas mehr Geduld müsse man in punkto Bludenz aufbringen. Dort ermittle die Polizei ebenfalls gegen zwei Personen, in einem Fall wegen Amtsmissbrauchs, im anderen wegen der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung. Ein Abschlussbericht werde aber noch etwas dauern, so der Leiter der Staatsanwaltschaft.

Sollte Anklage erhoben werden, liegt der Strafrahmen bei Amtsmissbrauch zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, im Fall der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung droht einem Angeklagten eine Strafe von maximal sechs Monaten.

Knappe Stichwahlen im März

Die Bürgermeister-Stichwahlen in beiden Städten waren am 29. März knapp ausgegangen: In Bludenz wurde Mandi Katzenmayer (ÖVP) mit nur 27 Stimmen mehr als Mario Leiter (SPÖ) Bürgermeister, in Hohenems unterlag FPÖ-Landeschef Dieter Egger dem regierenden Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) um nur 121 Stimmen. In Bludenz hat die SPÖ die Wahl beeinsprucht, in Hohenems die FPÖ.

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