Erste Group Bank: Devisenfixing „intransparent“

Die Erste Group Bank hat in erster Instanz einen Prozess verloren, den der VKI im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg angestrengt hat. Laut dem Handelsgericht Wien legte die Bank bei der Umrechnung von Fremdwährungskrediten zu wenig Transparenz an den Tag.

Konkret geht es um das „Erste Group Bank AG Devisenfixing“, das bei der Währungsumrechnungen bei Fremdwährungskrediten zum tragen kommt. „Nach welchen Kriterien dabei die Kurse gebildet werden, ergibt sich aus den verwendeten Vertragsformblättern nicht“, zitiert die APA aus dem Urteil vom 5. November.

Konkret seien zwei Klauseln laut Urteil im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) „intransparent“. Die Klauseln würden lediglich auf einen Aushang verweisen, ohne eine Erläuterung zur Kursbildung zu enthalten - daraus ergebe sich die „Intransparenz“. Die Konsumentenschützer vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Arbeiterkammer vermuten, dass im Devisenfixingkurs auch Gebühren stecken, die für den Konsumenten nicht ersichtlich sind.

VKI klagte im Auftrag der AK Vorarlberg

Der VKI hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg eine Verbandsklage eingebracht. Laut AK seien von dem Urteil hauptsächlich Franken-Kreditnehmer betroffen, das Urteil könne „richtungsweisend“ sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gibt noch eine vierwöchige Berufungsmöglichkeit. Von der Erste Group gab es auf APA-Anfrage vorerst keine Reaktion.