Wettengesetz: Kein Spielsüchtiger gemeldet

Seit dreieinhalb Jahren schreibt das Vorarlberger Wettengesetz vor, das Besitzer von Wettlokalen dem Land Spielsüchtige melden müssen. Bisher hat es keine einzige Meldung gegeben. Experten fordern eine Gesetzesänderung.

Das es noch keine einzige Meldung von spielsuchtgefährdeten Personen an das Land gegeben habe, liege einerseits an den Wettlokalbetreibern, sagt Christine Köhlmeier, Leiterin der Beratungsstelle Clean in Feldkirch, im ORF Radio Vorarlberg-Interview. Zum einen seien die Mitarbeiter oft zu wenig ausgebildet, zum anderen wolle man aus wirtschaftlichen Interessen nicht gegen die eigenen Kunden vorgehen.

Bisher hat es auch keine Selbstsperren von Spielsüchtigen gegeben. Dieser Schritt sei für die Betroffenen extrem schwierig, so Köhlmeier. Sie habe noch nie erlebt, dass sich jemand selbst sperren hat lassen.

Für das bundesweite Glücksspielgesetz

Das eigenständige Vorarlberger Wettengesetz müsste abgeschafft werden, fordert Köhlmeier. Für Wetten sollten ebenfalls das bundesweite Glücksspielgesetz gelten. Dann sei sichergestellt, dass Wetten als Glücksspiel gelten. Bei den Casinos Austria, die unter das Bundesglücksspielgesetz fallen, funktioniere die Sperre von Spielsüchtigen relativ gut.

Österreich sei eines der wenigen Länder, in dem Wetten und Glücksspiel gesetzlich getrennt gesehen würden, sagt Köhlmeier.

Zahl der Spielsüchtigen steigt an

In Vorarlberg sind nach Angaben von Köhlmeier über 3.000 Personen spielsüchtig. Die Tendenz sei steigend. Im vergangenen Jahr hätten sich rund 130 Spielsüchtige oder Familienangehörige bei der Beratungsstelle Clean in Feldkich beraten lassen. Auch diese Zahl sei stark steigend.

Besonders stark betroffen von der Spielsucht seien Migranten so Köhlmeier. Das liege an den Männertreffpunkten in den Wettlokalen oder der Hoffnung, der tristen finanziellen Situation durch einen Wettgewinn entkommen zu können.