Asylheim verwüstet: Haft für 27-Jährigen

Nach der Verwüstung eines Flüchtlingsheims in Bregenz und einem Schuss auf Passanten wurde ein 27-jähriger Unterländer Dienstagvormittag wegen mehrerer Delikte zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtkräftig.

Der Angeklagte ist Anfang September in ein Asylheim in Bregenz eingedrungen. Im Hausgang versprühte er einen Feuerlöscher und verwüstete dadurch das ganze Stiegenhaus. Der arbeitslose junge Mann war zum Tatzeitpunkt erheblich betrunken. Dass er in diesem Zustand in dem Flüchtlingswohnheim für Aufregung und Verängstigung sorgte, findet er laut eigener Aussage vor dem Richter „nicht so schlimm“. Bei der Verhandlung in Feldkirch machte er den Alkohol dafür verantwortlich. Auch fremdenfeindliche Äußerungen fielen.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Auf Richterfrage, was sich der Angeklagte gedacht habe, sagte der 27-Jährige: So schlimm sei seine Tat nicht gewesen, in Deutschland würden mit Flüchtlingen ganz andere Dinge passieren.

Ruhestörung als Grund für Schuss auf Passanten

In derselben Nacht wurde in Bregenz aus dem Küchenfenster der Notschlaftstelle auf Fußgänger ein Schuss abgegeben - wie sich herausstellte waren diese ebenfalls von dem Angeklagten. Zwei Männer hatten sich dort seiner Meinung nach zu laut verhalten. Beim Schuss gab es lediglich einen lauten Knall, der Schütze hatte eine scharfe Patrone umfunktioniert.

Als ihn die Polizei anschließend festnehmen wollte, wehrte er sich und packte einen Beamten derart heftig am Arm, dass dieser einen blauen Fleck davon trug. Rechtlich wird dies neben versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt als schwere Körperverletzung geahndet. Da gegen den 14-fach teils einschlägig Vorbestraften bereits ein Waffenverbot besteht, machte sich der 27-Jährige auch wegen des Besitzes der Waffe und von Munition strafbar. Zudem wurde dem Mann noch der Diebstahl mehrerer Prepaid-Sim-Karten angelastet.

Schuldig gesprochen wurde der Mann schlussendlich wegen schwerer Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung gegen die Beamten, wegen schwerer Körperverletzung, Diebstahls, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der verletzte Polizist erhält 150 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil ist rechtskräftig.

Link:

Mann soll auf Fußgänger geschossen haben (03.09.2015, vorarlberg.ORF.at)