Urteil gegen Richterin Ratz rechtskräftig

Im Testamentsprozess ist am Dienstag das letzte von zehn Urteilen rechtskräftig geworden. Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde von Richterin Kornelia Ratz in nichtöffentlicher Sitzung ab. Über das Strafmaß entscheidet das OLG Linz.

Kornelia Ratz, suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, wurde in Salzburg in der zweiten Auflage des Testamentsprozesses wegen Amtsmissbrauchs - als Beteiligte - und wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden - als Beteiligte - schuldig gesprochen. Sie wurde damals zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Ihre Nichtigkeitsbeschwerde wurde am Dienstag vom Höchstgericht abgewiesen. Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz über die Strafberufung.

Verteidiger Bertram Grass zeigt sich enttäuscht, hofft nun aber aufgrund der langen Verfahrensdauer auf eine niedrigere Strafe für Ratz.

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Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde von Richterin Kornelia Ratz in nichtöffentlicher Sitzung ab. Über das Strafmaß entscheidet das OLG Linz.

Position des Vize bleibt offen

Bis zur Entscheidung des OLG Linz erfolgen am Landesgericht Feldkirch keine weiteren Schritte. Präsident Heinz Bildstein hofft, dass die Entscheidung über die Strafhöhe noch in diesem Jahr fallen wird. Die Strafe kann nicht erhöht werden. Möglich ist allerdings eine Herabsetzung der Strafe. Das Strafausmaß ist entscheidend für die Frage, ob die suspendierte Richterin ihren Job zurückkehren kann. Nur Strafen über einem Jahr führen zum Verlust von Amt und Pensionsansprüchen. Ratz wurde zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Bildstein betonte auf ORF-Anfrage, dass bis zur Entscheidung des OLG Linz die Position des Vize am Landesgericht Feldkirch offen bleibe. Man sei seit Beginn der Testamentsaffäre, die sich am Bezirksgericht Dornbirn abspielte, bestrebt, den entstandenen Imageschaden auszugleichen.

Strafe bei Ratz im zweiten Anlauf erhöht

Mit der Entscheidung des OGH sind alle zehn Verurteilungen in der Testamentsaffäre rechtskräftig. Haupttäter Jürgen H. war bereits im Vorjahr rechtskräftig zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Bei Ratz hatte sich die Strafe nach der Prozess-Wiederholung erhöht. Der bedingte Teil der Strafe wurde um zwei Monate nach oben korrigiert. Laut Anklage soll Ratz dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft eines entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen, was Ratz immer vehement bestritten hatte.

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