Kuhattacken: Kein Schadenersatz für Opfer

Im Fall von Kuhattacken stellen sich die österreichischen Gerichte bislang auf die Seite der Landwirte: Kühe gelten nämlich als wenig gefährliche Tiere. Die Opfer haben damit auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Im Herbst 2014 entschieden die Gerichte etwa, dass eine Vorarlberger Hundebesitzerin, die auf einer Alpe von Kühen niedergetrampelt und verletzt wurde, keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. In einem ähnlichen Fall, der sich in Kärnten ereignete, urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) erst vor zwei Wochen im Sinne der Landwirte.

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Beitrag von Bernhard Stadler, Günter Assmann und Gernot Kutzer.

Tino Ricker von der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer Vorarlberg sagt dazu: „Der OGH hat entschieden, dass Mutterkühe keine an sich gefährlichen Tiere sind.“ Was bedeute, dass sich die jeweiligen Problemfälle aus Sicht der Gerichte aufgrund der Konfrontation zwischen Mutterkühen und Hund ergeben, und nicht von den Kühen ausgehen.

Wanderin in Laterns schwer verletzt

Erst am vergangenen Wochenende ist in Laterns eine Wanderin durch mehrere Kühe schwer verletzt worden. Ein Hund dürfte die Kühe zum Angriff verleitet haben - mehr dazu in Wanderin in Laterns von Kühen schwer verletzt. Wie man sich als Hundehalter bei einem Kuhangriff richtig verhält, lesen Sie in Kuhattacke: Richtiges Verhalten von Hundebesitzern.