Erbschaftsstreit geht vor Obersten Gerichtshof

Der Niederländer, der ein Millionenerbe in Dornbirn für sich beansprucht und eine Exhumierung veranlasst hatte, geht den Weg bis zum Obersten Gerichtshof. Wie der Anwalt des Mannes mitteilt, werde der Niederländer einen außerordentlichen Revisionsrekurs einlegen.

Sein Mandant habe einen Rechtsanspruch darauf, zu wissen, ob der exhumierte Leichnam unzweifelhaft jener des Erblassers war oder nicht, meint Martin Deuretsbacher, Anwalt des 45 Jahre alten Holländers.

Vor dem Landesgericht Feldkirch war er zweimal abgeblitzt. Der 45-Jährige kämpft seit Jahren um das Erbe eines im Jahr 2007 verstorbenen Dornbirner Millionärs. Der Holländer behauptet, ein leibliches Kind des Mannes zu sein. Im September vergangenen Jahres wurde der Leichnam des Verstorbenen exhumiert, um die Vaterschaft zu klären. Die Untersuchungen ergaben, dass eine Vaterschaft ausgeschlossen werden kann.

Der 45-Jährige meldete daraufhin Zweifel an, dass der richtige Leichnam untersucht worden ist. Er steuerte einen Rekurs am Landesgericht Feldkirch an, der aber abgewiesen wurde.

Gegnerischer Anwalt sieht keine Chancen

Der Anwalt der Gegenseite, Ekkehard Bechtold, rechnete diesem Rekurs im Vorfeld keine Chancen aus. Dazu müsste es eine prinzipielle Rechtsfrage geben, die zu klären wäre, begründet er seine Einschätzung. Im Fall des Holländers handle es sich aber um eine biologische Tatsachenfeststellung. Daher werde der OGH das Ansuchen des Holländers nach Bechtolds Meinung wohl zurückweisen.

Erbe von mehr als zehn Millionen Euro

Das Erbe des Dornbirners von mehr als zehn Millionen Euro ging 2007 an seinen Sohn und seine Tochter. Seit mehreren Jahren wollte der Holländer nachweisen, dass er ebenfalls ein leiblicher Sohn des Verstorbenen ist. Der Niederländer wurde 1970 in Vorarlberg geboren und wuchs als Adoptivkind in den Niederlanden auf. 2008 führte ihn die Suche nach seiner Herkunft nach Vorarlberg. Immer wieder behauptete er vehement, ein Sohn des verstorbenen Dornbirners zu sein, persönliche Recherchen hätten dies ergeben.

Die beiden Kinder des Dornbirners wollten von einem unehelichen Sohn ihres Vaters zu keiner Zeit etwas wissen. Der Niederländer hatte den Sohn gar beschuldigt, ihn mit dem Tod bedroht zu haben, sollte er die Exhumierung weiter vorantreiben. Anfang September vergangenen Jahres wurde dieser vom Landesgericht Feldkirch allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es hatte für die angebliche Drohung keine Zeugen gegeben.