Wahlanfechtungen beim VfGH eingelangt

Die Anfechtungen der Bürgermeister-Stichwahlen vom 29. März in Bludenz und Hohenems sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt, das teilte das Höchstgericht am Montag mit. In beiden Fällen werden Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten beklagt.

Anlass für die Anfechtung in Bludenz sind Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Wahlkarten durch Vertreter der Stadt-ÖVP ohne entsprechende Vollmachten. Dabei gab es offenbar Fälle, in denen nicht klar ist, ob die Wahlkarte die Person auch erreicht hat. Die Volkspartei räumte Fehler ein, bestreitet aber einen Manipulationsversuch. Chancen hat die Anfechtung dadurch, dass SPÖ-Herausforderer Mario Leiter nur 27 Stimmen von ÖVP-Bürgermeister Mandi Katzenmayer getrennt hatten.

Anfechtung bereits 2000

Solch eine Neuwahl wäre in Bludenz übrigens nichts Neues. Unstimmigkeiten beim Ergebnisprotokoll eines Wahlsprengels hatten in der Alpenstadt bereits einmal eine Wiederholung eine Gemeindevertretungswahl nach sich gezogen. Im Jahr 2000 hatten zwei dazu nicht befugte Beamte des Rathauses in der Nacht nach dem Urnengang eine Nachzählung durchgeführt und auch gleich das Ergebnis korrigiert. Ein Mandat wanderte von der SPÖ zur ÖVP. Die SPÖ focht die Wahl daraufhin an und bekam Recht.

Wahlanfechtung in Hohenems

Neben Bludenz das umkämpfteste Wahlpflaster bei der Vorarlberger Gemeinderatswahl war Hohenems, wo FPÖ-Landeschef Dieter Egger dem regierenden Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) bloß um 121 Stimmen unterlag. Das besondere daran war, dass der Freiheitliche bei der Auszählung lange voran lag, sich das Ergebnis aber durch die Wahlkarten zu Gunsten des Stadtchefs drehte.

Laut FPÖ muss das kein Zufall gewesen sein. Denn Wahlkarten seien nicht nur an Familienmitglieder ohne Vollmacht ausgegeben worden sondern auch an Dritte. Zudem seien Wahlkarten von Dritten organisiert worden, etwa für zwei Seniorenheime.

Anfechtung führte zu neuen Machtverhältnissen

Dass die Anfechtung einer Wahl durchaus Machtverhältnisse drehen kann, hat sich vor nicht allzu langer Zeit in der Osttiroler Gemeinde Lienz gezeigt. Die SPÖ, deren Kandidatin Elisabeth Blanik (SPÖ) nur um 14 Stimmen unterlegen war, hatte sich an den VfGH gewendet, nachdem die Gemeinde sieben Prozent der Wahlkarten nach telefonischer Antragstellung ausgefertigt hatte. Zudem seien bei persönlicher Vorsprache Wahlkarten für Familienmitglieder ohne Vollmacht ausgehändigt worden. Der VfGH folgte der Argumentation und erwirkte eine Neuwahl, die dann mit einem deutlichen Sieg Blaniks über Amtsinhaber Johannes Hibler (ÖVP) endete.

Wie lange in Bludenz und Hohenems noch Ungewissheit herrscht, konnte der VfGH heute noch nicht sagen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liege zwischen sieben und acht Monate. Mit einem Entscheid noch in diesem Jahr wird aber gerechnet.

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