Volksanwältin Strele wird nicht wiederbestellt

Landesvolksanwältin Gabriele Strele wird nicht für eine zweite Amtsperiode bestellt. Die Stelle wird stattdessen neu ausgeschrieben - das ist der Resultat eines Hearings am Mittwochvormittag im Volksanwaltsausschuss des Landtags.

Strele präsentierte sich als einzige Bewerberin für die Stelle, die ab Herbst zu besetzen ist, weil ihre Amtsperiode ausläuft. Eigentlich sollte es ein routinemäßiges Hearing werden. Eine mögliche Wiederbestellung Streles stand im Raum.

Opposition gegen Wiederbestellung

Allerdings zeigten die Gespräche nach dem Hearing mit den Klubobleuten der Parteien überraschend, dass Strele nicht wieder zur Volksanwältin bestellt wird, sagte Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) gegenüber dem ORF Vorarlberg. Die massiven Bedenken gegen eine weitere Bestellung Streles kamen laut Sonderegger von allen Oppositionsparteien, also FPÖ, SPÖ und NEOS. Sabine Scheffknecht von NEOS übt aber ihrerseits Kritik an der Vorgehensweise, sie ist, wie ÖVP und Grüne, der Ansicht, dass Bedenken bereits im Vorfeld geäußert werden hätten sollen.

Da für eine Wiederwahl eine Dreiviertelmehrheit im Landtag nötig ist, sei bald klar gewesen, dass sich eine Wiederwahl nicht ausgehen werde. Er habe Strele daher „leider“ in sein Büro gebeten und ihr mitgeteilt, dass eine Wiederbestellung ausgeschlossen sei, so Sonderegger gegenüber dem ORF.

Ausschreibung wird schnell erfolgen

Strele werde ihr Amt noch bis zum Ablauf der Amtsperiode im Herbst mit vollem Einsatz ausüben, sagte Sonderegger. Sie war vor sechs Jahren zur Volksanwältin bestellt worden und trat ihr Amt am 30. Oktober 2009 an. Sie war vom Landtag einstimmig gewählt worden und war die erste Frau in diesem Amt.

Die Ausschreibung wird bereits in den nächsten Tagen erfolgen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird ein weiteres Hearing vor dem Ausschuss nötig sein. Sonderegger hofft, das sich dann eine Dreiviertelmehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin ausgehen wird.

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ÖVP verwundert über Ablehnung

Die ÖVP erklärte, aus ihrer Sicht gebe es keine fachlichen und inhaltlichen Gründe, die gegen eine Wiederbestellung Streles gesprochen hätten. Auch das Hearing im Volksanwaltsausschuss habe das klar gezeigt. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück wundert sich in einer Aussendung über die „plötzliche Ablehnung von Gabriele Strele als Landes-Volksanwältin durch SPÖ und FPÖ“. Im Vorfeld seien auch bei Gesprächen über eine mögliche Neuausschreibung keinerlei Bedenken gegen Strele geäußert worden.

Auch Grüne kritisieren Vorgehensweise

Genauso sehen das die Grünen. Im Vorfeld habe die Opposition keinerlei Unzufriedenheit mit der Amtsführung der Volksanwältin signalisiert, sagt der grüne Klubobmann Adi Gross. Im Landtagspräsidium sei mit allen Klubobleuten die Situation intensiv diskutiert worden, es habe aber keinerlei Kritik gegeben, und es sei nie die Verlängerung von Streles Amtszeit in Frage gestellt worden. Seiner Ansicht nach wäre es Strele gegenüber fairer gewesen, Bedenken bereits vorab zu artikulieren. Von Seiten der Grünen habe es in der Vergangenheit in Einzelfällen Kritik an Strele gegeben, Gründe für eine Nichtverlängerung hätte man aber nicht gesehen.

Egger verteidigt Vorgehensweise

Der freiheitliche Klubobmann Dieter Egger seinerseits zeigt sich verwundert über die Verwunderung und das Demokratieverständnis der Regierungsparteien. Der Zweck eines Hearings sei es, ein Bild über die zukünftige Amtsführung eines Bewerbers zu erhalten. Ablehnung ohne Hearing bekanntzugeben, würde dem Bewerber die Chance auf eine persönliche Präsentation nehmen, erklärt er.

Die Volksanwaltschaft habe die Bürger gegenüber Behörden und Ämtern mit Durchsetzungskraft und Hartnäckigkeit zu vertreten. Diese Eigenschaften hätte die FPÖ in den vergangenen Jahren vermisst, und Strele habe vor dem Ausschuss nicht glaubhaft machen können, dass sich das in den nächsten Jahren ändern werde. Deswegen habe die FPÖ einer wiederwahl nicht zugestimmt.

Auch der Klubobmann der SPÖ, Michael Ritsch, hätte sich mehr Durchsetzungsvermögen gewünscht.