Testamentsaffäre: Ratz geht in Berufung

Landesgerichts-Vizpräsidentin Kornelia Ratz hat gegen ihren Schuldspruch im Testamentsfälscher-Prozess Berufung eingebracht. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist frühestens im Sommer zu rechnen.

Bei der Neuauflage des erstinstanzlichen Prozesses war Richterin Kornelia Ratz wegen Amtsmissbrauch und Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, zehn davon unbedingt. Laut Staatsanwaltschaft soll sie eine Testamentsfälschung in Auftrag gegeben haben. Die Berufung hat Ratz unmittelbar nach der Urteilsverkündung vorigen Sommer angemeldet und nun beim Landesgericht in Salzburg auch eingebracht.

Der Fall Kornelia Ratz ist der letzte noch offene Fall im Testamentsfälscher-Prozess, bei den anderen Angeklagten sind die Urteile bereits rechtskräftig. Ratz ist seit nunmehr fünf Jahren als Richterin suspendiert, bekommt ihr Gehalt aber zu zwei Dritteln weiterhin ausbezahlt. Geld, das sie auch im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung nicht zurückzahlen müsste.

Theoretisch ist von einem Freispruch bis zu einer Bestätigung des Urteils alles möglich. Höher kann die Strafe nicht mehr ausfallen, da die Staatsanwaltschaft ihre angemeldete Berufung zurückgezogen hat.

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