Ermittlungen nach Aufruhr bei Hochzeitsfeier
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Beitrag von Franz Michel Hinteregger. Sie sehen Stefan Morscher von der Landespolizeidirektion.
Anruferbeschwerden führten zu Einsatz
Wegen Anrainerbeschwerden fuhr die Polizei gegen 17.30 Uhr in die Illstraße. Dort habe sie vor einem Privathaus ungefähr 80 zum Teil falsch geparkte Autos und eine Ansammlung von Hochzeitsgästen, größtenteils auf der Straße, vorgefunden, berichtet die Polizei. Auf der Fahrbahn seien Reifenspuren von Burnouts und Rauchschwaden von Feuerwerkskörpern zu sehen gewesen.
Polizei
Beim Polizeieinsatz eskalierte die Situation.
Polizisten getreten
Als zunächst sechs Polizeibeamte der Stadtpolizei die Hochzeitsgäste aufforderten, sich zurückzuziehen, seien einige der Gäste aggressiv geworden. Ungefähr zwanzig von ihnen seien auf die Polizisten und inzwischen herbeigerufene Bundespolizisten losgegangen. Einige hätten schließlich auf einen am Boden liegenden Polizisten eingetreten. Er wurde verletzt und mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht. Die Polizisten hätten zu ihrer Verteidigung Pfefferspray eingesetzt, dadurch wurden einige der Hochzeitsgäste leicht an den Augen verletzt. Auch einige weitere Polizisten hätten leichtere Verletzungen erlitten.
Drei Personen wurden wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen, einige der Verdächtigen seien in ihren Autos davongerast, heißt es von der Polizei. Im Einsatz gewesen seien ungefähr 15 Polizisten, darunter auch Beamte der Cobra.
Polizei betont: Gewalt von einzelnen Personen
Stefan Morscher, Pressesprecher der Polizei, sagte gegenüber dem ORF Vorarlberg, die Gewalt sei von einzelnen Personen ausgegangen, ganz sicher könne nicht die ganze Hochzeitsgesellschaft verantwortlich gemacht werden.
Der verletzte Polizist konnte am Sonntag wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Hochzeitsgäste dementieren Medienberichte
Bei einem Lokalaugenschein eines Fernsehteams des ORF vor Ort dementierten Teilnehmer der Hochzeitsfeier die Angaben in einem Zeitungsbericht. Sie legten Wert auf die Feststellung, dass alle Beteiligten österreichische Staatsbürger seien.