Politisches Echo auf Armutskonferenz

Die Vorarlberger Armutskonferenz hat am Donnerstag unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.600 Euro gefordert, Gratis-Kinderbetreuung und mehr gemeinnützige Wohnungen. Die Parteien reagieren unterschiedlich.

Die Mindestsicherung reicht in Vorarlberg nicht zum Leben. Das zeigt eine Studie, die die Kosten für einkommensschwache Menschen auflistet. Besonders Familien mit Kindern würden mit ihrem Einkommen kaum durchkommen. Die Vorarlberger Armutskonferenz hat einige Forderungen an ihre Studie geknüpft: einen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 1600 Euro, Gratis-Kinderbetreuung und auch mehr gemeinnützige Wohnungen.

Parteien halten Forderungen für berechtigt

Die SPÖ sieht sich durch die Studie in ihren Forderungen bestätigt: Besonders in den gemeinnützige Wohnbau müsse man investieren, so Clubobmann Michael Ritsch (SPÖ). Er wiederholt auch die Forderung nach einer kostenfreien Kinderbetreuung.

Die Freiheitlichen greifen die Studie auf, um ebenfalls Versäumnisse der ÖVP in der Familienpolitik anzuprangern. Kinder dürfen - so Klubbobmann Dieter Egger (FPÖ) - kein Atmustrisiko darstellen. Er gibt der Armutskonferenz recht, dass es zu wenig Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf gebe. Gerade deshalb brauche es das von der FPÖ geforderte Elterngeld.

Auch aus Sicht der Grünen sind im Bereich der Mindestsicherung Anpassungen nötig. Mindestlöhne seien der Beitrag der Wirtschaft zur Bekämpfung der Armut, so die Sozialsprecherin der Vorarlberger Grünen, Katharina Wiesflecker. Zudem teile man die Schlussfolgerung der Armutskonferenz, dass vor allem bei den Wohn- und Kinderbetreuungskosten angesetzt werden müsse.

ÖVP bezweifelt Ausssagekraft der Studie

Anders ÖVP-Sozialsprecherin Theresia Fröwis: Familien würden bereits entlastet und gefördert - etwa durch den erhöhten Familienzuschuss. Für sie sind die präsentierten Referenzbudgets nur beschränkt aussagekräftig, weil ihnen der Vergleich mit anderen Bundesländern fehle. Zudem würde sich die Armutskonferenz parteipolitisch einseitig auf die Landesregierung konzentrieren, das SPÖ-Sozialministerium aber außen vor lassen.

LR Schmid (ÖVP) verweist auf Individualitätsprinzip

Weiters heißt es aus der Sozialabteilung im Amt der Landesregierung, dass die Untersuchungen von einem völlig falschen Ansatz ausgingen: Angenommen würden Durchschnittswerte - die bedarfsorientierte Mindestsicherung sei aber - wie der Name schon sagt - eine Einzelfallentscheidung. Die Durchschnittswerte sagten also nichts über das Ausmaß der Hilfe im Einzelfall aus. So scheine etwa Sonderbedarf - wie neue Möbel oder eine Waschmaschine - im Durchschnittswert naturgemäß nicht auf. Dasselbe gelte für Sonderleistungen wie etwa die Auszahlung von Fahrkarten zum Arbeitsantritt, aber auch geldwerte Sachleistungen, wie zum Beispiel Sozialberatung oder Geburtenhilfe.

Das Um und Auf der Mindestsicherung sei also das Individualitätsprinzip, so Soziallandesrätin Greti Schmid (ÖVP).
Zudem werde in der Berechnung der Armutskonferenz die Miet- und Betriebskostenübernahme durch die Mindestsicherung mit 499 Euro beziffert, tatsächlich würden in Vorarlberg bis zu 540 Euro und in Einzelfällen auch mehr übernommen, so Schmid. Der Heizkostenzuschuss sei mit 150 Euro angegeben, Mindestsicherungsbezieher bekämen aber bei Nachweis höherer Heizkosten 250 Euro ausbezahlt.

Zu guter Letzt geht das Land auch davon aus, dass die Mindestsicherung eine vorübergehende Unterstützung ist, die Anreiz sein soll, möglichst rasch aus der Armut herauszufinden: 50 Prozent der Betroffenen bezögen die Mindestsicherung nur ein halbes Jahr lang, so die Soziallandesrätin. Und schließlich habe der Bundesrechnungshof erst vor kurzem Vorarlberg und Tirol dafür gerügt, dass sie die Mindestsätze der Mindestsicherung zu sehr überträfen.

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