Patientenanwalt für Entschädigungsfonds

Der Patientenombudsmann der Wiener Ärztekammer fordert einen Entschädigungsfonds auch für Patienten niedergelassener Ärzte. Der Vorarlberger Patientenanwalt unterstützt das und sagt, auch er fordere das schon lange.

Wenn ein Patient im Zuge eines medizinischen Eingriffes geschädigt wird, die Schuldfrage aber nicht geklärt ist oder eindeutig kein Kunstfehler vorliegt, dann springt der Entschädigungsfonds ein. Das gilt aber bisher nur für Fälle aus dem Spitalsbereich. In Vorarlberg konnten so im vergangenen Jahr rund 50 Menschen Schadenersatz erhalten.

Nun bringt der Patientenombudsmann der Wiener Ärztekammer, Franz Bittner, die Forderung ins Gespräch, auch einen Entschädigungsfonds für die niedergelassenen Ärzte einzurichten. Der Vorarlberger Patientenanwalt Alexander Wolf begrüßt diese Idee nicht nur, sondern sagt, dass er dies selbst schon lange fordert. Von der ARGE Patientenanwalt werde diese Forderung schon seit Jahren gestellt, er selber habe dies schon seit Jahren in seinen Jahresberichten gefordert. Finanziert werden könnte ein solcher Fonds nicht nur von Patientenseite aus, sagt er, es brauche eine Solidargemeinschaft etwa von Sozialversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Pharmafirmen, Patienten und Ärzten.

Von Seiten der Vorarlberger Ärztekammer wollt man sich zum Vorschlag des Entschädigungsfonds für niedergelassene Ärzte noch nicht äußern.

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