Wiederbetätigung: Jugendliche verurteilt

Vier junge Erwachsene wurden am Donnerstag vor dem Schwurgericht in Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie öffentlich Fotos mit Hitlergruß gemacht und ausländerfeindliche Lieder gesungen haben.

Verstöße gegen das Verbotsgesetz werden wie Kapitalverbrechen vor einem Schwurgericht verhandelt. Am Donnerstag mussten sich zwei 18- und zwei 19-Jährige vor Gericht verantworten. Einer von ihnen kam zu spät. Er trug als Einziger der Angeklagten ein Skinhead-Outfit. Damit wollte er, wie er sagte, seine Skinhead-Gesinnung dokumentieren.

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Video: Beitrag von Karin Stecher

„Hitler ist für mich ein Messias“

Laut Staatsanwaltschaft gehörten die vier Angeklagten zu einer losen Gruppe im Unterland. Sie trafen sich zum Trinken und dabei kam es zu den Aktionen in Dornbirn und Kennelbach, bei denen Handy-Fotos mit Hitlergruß entstanden und ausländerfeindliche Lieder auf offener Straße gesungen wurden. Ein Bursche prahlte laut Polizeiprotokoll mit der Aussage: „Hitler ist für mich ein Messias, er hat das deutsche Volk befreit“.

Die Angeklagten gaben die Aktionen zu, wollten jedoch vor Gericht deutlich machen, dass sie sehr betrunken waren. Mit einer nationalsozialistischen Gesinnung hätte alles nichts zu tun gehabt, die Gruppe hätte sich mittlerweile aufgelöst, sagten die Angeklagten am Donnerstagvormittag.

Reihe an Vorstrafen

Der Richter belegte mit Bildern, die die Angeklagten aus dem Internet heruntergeladen hatten, deren nationalsozialistische Gesinnung. Einer der Angeklagten meinte, das sei doch wohl nicht verboten. Die einzige weibliche Angeklagte beschrieb ihre Internet-Bestellungen als Zufall.

Drei der Angeklagten waren wegen Einbrüchen, Diebstahls und Körperverletzungen vorbestraft. Am Donnerstag beteuerten sie, ihre „rechtsextremen“ Aktionen nie mehr wiederholen zu wollen und sie gaben an, Berufsausbildungen und Jobs zu beginnen.

Haftstrafen zwischen acht und zwölf Monaten

Der Wahrspruch der Geschworenen war so gut wie einstimmig. Das Gericht sprach deshalb alle vier Angeklagten wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig. Der Vorsitzende verhängte Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und einem Jahr, den Großteil auf Bewährung. Zwei Angeklagte müssen vier Monate tatsächlich absitzen.

Die einzige Angeklagte erhielt neben einer bedingten Freiheitsstrafe eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro. Das Gericht ließ die Rechtfertigung der Angeklagten nicht gelten. Wer regelmäßig trinke, kenne die Gefahren, so der Richter. Mildernd wirkten in allen Fällen die Geständnisse, erschwerend das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.