Wiesenbrand hat behördliches Nachspiel

Auf jenen Landwirt, der diesen Dienstag auf einer Alpe in Bezau einen Wiesenbrand verursacht hat, kommt ein behördliches Nachspiel zu. Laut Polizei wird er wegen des Verstoßes gegen das Bundesluftreinhaltegesetz bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.

Wegen solcher Vergehen sind Strafzahlungen von bis zu 3.630 Euro möglich. Der Mann hatte einen Farnhaufen angezündet. Durch den Wind breitete sich das Feuer aus, und einige angrenzende Bäume gerieten in Brand. Lesen Sie dazu Wiesenbrand außer Kontrolle geraten.

Wiesenbrand Bezau

Flugpolizei

Das Areal, wo der Wiesenbrand ausbrach.

Link:

Bundesluftreinhaltegesetz