AK: Neues Gesetz für höhere Wahlbeteiligung?

Bei der Arbeiterkammer-Wahl hat es bei der Wahlbeteiligung mit rund 36 Prozent ein Rekordtief gegeben. Politikwissenschafter Peter Filzmeier regt im Radio-Vorarlberg-Interview eine Änderung des Kammerwahlgesetzes vor.

Das geringe Interesse an der Wahlbeteiligung habe nichts mit Fehlern im Wahlkampf zu tun, die Versäumnisse würden länger zurückreichen, sagt Filzmeier. Man könnte vor allem den großen Fraktionen unterstellen, dass sie nur bedingt an einer höheren Wahlbeteiligung interessiert seien.

Stammwähler versus Wechselwähler

Die großen Fraktionen hätten oft Stammwähler, die auch ziemlich sicher zur Wahl gehen, so Filzmeier. Bei den Wechselwählern, die nur vielleicht zur Wahl gehen, seien auch Anhänger von den kleineren Fraktionen dabei. Daher könnte es die Wahlstrategie der größeren Fraktionen sein, im Wahlkampf nicht unbedingt die Wähler zu motivieren. Den kleineren Fraktionen würden dafür die Ressourcen fehlen.

Wahl erst ab gewisser Beteiligung gültig

Filzmeier schlägt vor, über eine Wahlrechtsveränderung nachzudenken. Erst ab einen bestimmten Anteil gültiger Stimmen sollte die Wahl auch gültig sein. Es sollte aus organisatorischen Gründen nur eine Wiederholung geben, beim zweiten Wahlgang müsse das Ergebnis gelten.

Um die Wahlbeteiligung künftig steigern zu können, sieht Filzmeier die Fraktionen selbst am Zug. Sie hätten jetzt fünf Jahre lang Zeit, durch politische Bildungsarbeit dafür Stimmung zu machen.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Das Interview mit Politikwissenschafter Peter Filzmeier führte Radio-Vorarlberg-Redakteur Erik Sandner

Link: