Glücksspielgeräte zu Unrecht beschlagnahmt

Die zwischen 2010 und 2013 in Vorarlberg von der Finanzpolizei beschlagnahmten Glücksspielautomaten müssen zurückgegeben werden. Wie sich herausgestellt hat, waren die durchgeführten Razzien und Strafverfahren rechtswidrig.

In jüngster Vergangenheit wurden in Vorarlberg in zahlreichen Razzien rund 1.000 vermeintlich illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt. Die „SOKO Glücksspiel“ war im Finanzministerium angesiedelt. Finanzpolizei, Polizei und Bezirkshauptmannschaften spielten bei Razzien zusammen. Über Lokalbetreiber, Automatenaufsteller und Eigentümer wurden saftige Geldstrafen verhängt. Nun stellt sich heraus: Die Beschlagnahmungen waren rechtswidrig.

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Im Video zu sehen: Gerald Kopp, Rechtsanwalt; Erich Schwärzler, Sicherheitslandesrat Vorarlberg; Ein Beitrag von Magda Rädler/Jörg Eisenberger, Holger Weitze und Sabrina Winter

VfGH: Die Falschen waren am Werk

Denn eigentlich wären für die Verfolgung illegalen Glücksspiels die Gerichte zuständig gewesen. Das entschied das Verfassungsgericht, nachdem sich die Glücksspielbranche gewehrt hatte. Die „Aktion Scharf“ verstieß demnach gegen den Grundsatz der Gewaltentrennung.

Nun ist der Verwaltungsgerichtshof mit der Aufhebung hunderter Strafbescheide beschäftigt. Auch das Landesverwaltungsgericht sowie die Bezirkshauptmannschaften werden sich wohl mit den meisten Fällen erneut befassen müssen. Bezahlte Strafen müssten rückerstattet, beschlagnahmte Automaten zurückgeben werden, erläuterte der Salzburger Rechtsanwalt Gerald Kopp gegenüber dem ORF Vorarlberg. Wirte, Automatenbetreiber und Eigentümer könnten aufatmen, so Kopp, der über 100 Glücksspielveranstalter aus Vorarlberg vertritt.

Schwärzler über Entscheidung des VfGH verärgert

Laut Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) gab es jährlich 25 bis 30 Glücksspiel-Schwerpunktaktionen. Auf den Kosten der Aktion wird das Land vermutlich sitzen bleiben - jedoch könne man im Gegenzug die Strafgelder behalten, so Schwärzler gegenüber dem ORF Vorarlberg. Er verteidigte die Aktion - die Razzien seien der richtige Weg gegen illegales Glückspiel gewesen. Er ärgere sich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wodurch den Verwaltungsbehörden die Zuständigkeit genommen worden sei.

Einige Verfahren sind derzeit noch offen - auf die Endabrechnung muss noch gewartet werden. Für jeden vom Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen Bescheid ist die Republik zum Kostenersatz verpflichtet: Es kommen in Vorarlberg einige 100.000 Euro zusammen, rechnet Rechtsanwalt Kopp. Kassierte Geldstrafen sind dann wohl auch zurückzahlen - in manchen Fällen zwischen 10.000 und 20.000 Euro.

Links:

Spielsucht: Haller nimmt Staat in die Pflicht (vorarlberg.ORF.at, 8.11.2013)
- Glücksspielautomaten beschlagnahmt (burgenland.ORF.at, 11.9.2013)
-448 Glücksspielautomaten beschlagnahmt (tirol.ORF.at, 31.7.2013)
-Polizei beschlagnahmt 51 illegale Automaten (noe.ORF.at, 3.7.2013)
-Glücksspielautomaten beschlagnahmt (salzburg.ORF.at, 11.3.2013)
-2.900 Glücksspielautomaten beschlagnahmt (salzburg.ORF.at, 21.5.2012)
- Illegale Spielautomaten beschlagnahmt (ooe.ORF.at, 3.4.2012)
-200 Spielautomaten beschlagnahmt (ooe.ORF.at, 12.3.2012)