TBC: Rotwildbestand wird drastisch reduziert

Aufgrund der anhaltenden Probleme mit TBC bei Rindern und Rotwild ist nun geplant die Abschussquote von Rotwild weiter zu erhöhen. In den betroffenen Gebieten soll die Abschussquote nun auf 70 Prozent und mehr erhöht werden.

Das Übergreifen von TBC von Rotwild auf Rinder im Klostertal und Silbertal bereitet Jägern und Landwirten weiter Kopfzerbrechen. Bei jedem sechsten untersuchten Wildtier aus dieser Region konnte inzwischen TBC nachgewiesen werden - zum Vergleich: andere Landesteile sind kaum betroffen.

Es sei für die Sicherheit der Alpwirtschaft erforderlich, dass über den bisherigen 12 Punkte-TBC-Vorbeugemaßnahmenkatalog hinaus entsprechende Maßnahmen getroffen werden, bestätigt auch Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP).

„Höhere Abschussquote notwendig“

Nun ist ein Maßnahmenpaket in Abstimmung zwischen Jagd- und Veterinärbehörde, Land- und Alpwirtschaft, Grundeigentum und Jägerschaft geplant, um ein weiteres Übergreifen von TBC von Wildtieren auf Rinder zu verhindern. Das Grundprinzip ist: die Wege von Wild und Nutztieren sollen sich so wenig wie möglich kreuzen - und das passiert derzeit vor allem bei Salz- und Fütterungsstellen, erklärt Wildbiologe Hubert Schatz.

Daneben sei es notwendig die Abschussquote noch einmal drastisch zu erhöhen, so der Wildbiologe. In den betroffenen Gebieten sollen nun 70 Prozent oder mehr des Rotwildbestandes geschossen werden. Das käme einem „Ausschiessen“ nahe, sagt Schatz. Das sei aber notwendig, um die Durchseuchung des Rotwilds mit TBC aufhalten zu können, bestätigt auch Landesjägermeister Ernst Albrich. Nur so könne der kranke Rotwildbestand reduziert und ein weiteres Übergreifen auf Nutztiere auf lange Sicht verhindert werden.

Jäger: „Betretungsverbote nicht ausgeschlossen“

Die hohe Abschussquote ist für die Jäger aber eine enorme Herausforderung. Das bedürfe der Mithilfe aller, auch von Touristen und Wanderern, sagt Albrich. Denn, wenn man die Quote erreichen wolle, dann müsse man jede Begegnung mit einem Rotwild zum Abschuss nutzen. Stören nun Wanderer das Wild und die Jäger, so sei das unmöglich, so Albrich. Das könne auch bedeuten, dass für bestimmte Zeiten und Gebiete ein Betretungsverbot ausgerufen werden müsse.

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