Brandanschlag: Urteile nicht rechtskräftig

Die Urteile wegen des Brandanschlags auf das Flüchtlingsheim in Batschuns sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der beiden Verurteilten haben jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Auch die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt.

Die beiden Beschuldigten im Alter von 25 und 22 Jahren waren vergangene Woche wegen versuchter Brandstiftung verurteilt worden. Der 25-Jährige wurde zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt, sein Mittäter zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 4.500 Euro Geldstrafe.

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