Schuldsprüche nach Brandanschlag auf Asylheim

Zwei Männer im Alter von 25 und 22 Jahren sind Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen worden. Sie hatten Ende Jänner auf das Flüchtlingsheim in Batschuns einen Brandanschlag verübt.

Die beiden Männer, die wegen versuchter Brandstiftung angeklagt waren, bestritten vor Gericht einen Vorsatz und bekannten sich nicht schuldig. Sie gaben an, sie hätten niemanden verletzen wollen. Außerdem stritten sie auch jegliche rechtsradikale Gesinnung ab. Die beiden Angeklagten wurden zu unbedingten Geldstrafen und bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.

Der 25-Jährige wurde zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt, sein Mittäter zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 4.500 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Video: Beitrag von Bernhard Stadler

Brennende Flasche gegen Fassade geworfen

Die damals 24 und 21 Jahre alten Vorarlberger sollen in der Nacht auf den 27. Jänner 2013 einen Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft verübt haben. Nach einer privaten Party sollen sie eine Weinflasche mit Benzin gefüllt, sie angezündet und gegen die Fassade des Holzhauses geworfen haben. Zu dem Zeitpunkt befanden sich 23 Menschen im Gebäude. Der Brandschaden blieb gering, verletzt wurde niemand. Der Vorfall sorgte jedoch für großes Aufsehen.

Unbescholtenheit wurde als mildernd bewertet

Die bisherige Unbescholtenheit der beiden Männer wertete das Gericht als mildernd. Zudem sei ein nur geringer Schaden entstanden, den die beiden bereits wiedergutmachten. Es sei beim Versuch geblieben, auch hätten die beiden Angeklagten vor Gericht Reue gezeigt und sich bei den Bewohnern des Flüchtlingshauses entschuldigt, erläuterte Richter Martin Mitteregger, Vorsitzender des Schöffensenats. Der 22-Jährige habe sich zudem selbst gestellt. „Sie haben Riesenglück gehabt, dass nicht mehr passiert ist“, so der Richter zu den Angeklagten.

Schöffen sahen rechtsradikalen Hintergrund

Dass die Tat keinen rechtsradikalen Hintergrund hatte, wie die Angeklagten angaben, wollte der Schöffensenat nicht glauben. In der E-Mail-Adresse des 25-Jährigen sei „88“ enthalten, für „Heil Hitler“, er gehörte zur rechten Szene und habe auch einem Freund gegenüber geäußert, ihm passe es nicht, dass die Flüchtlinge in den Haus wohnten. Zudem sei bekannt, dass sich der Mann in angetrunkenem Zustand ausländerfeindlich äußere, so der Senat. Auch der Schilderung der beiden Männer, sie hätten den Brandsatz eigentlich auf einer Wiese testen wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. Die beiden hätten sich durchaus damit abgefunden, dass ein Brand entstehe.

Die beiden Männer erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht.

„Ganzen Abend nicht über Ausländer geredet“

Der 25-Jährige, der als Haupttäter galt, erklärte vor Gericht, er sei zur Tatzeit so stark alkoholisiert gewesen, dass er sich kaum erinnern könne. Beide bedauerten ihre Tat. Sie hätten Lebensmittel ins Flüchtlingsheim gebracht und sich bei den Bewohnern persönlich entschuldigt. Auch für den entstandenen Sachschaden in Höhe von 2.200 Euro kamen sie auf.

Über Ausländer sei den ganzen Abend lang nicht gesprochen worden, bestritten die Männer ein rechtsradikales Motiv. Sie hätten lediglich einen „Molotow-Cocktail“ ausprobieren wollen. An der Wiese, an der sie dazu angehalten hätten, sei jedoch keine Lunte zur Hand gewesen. Erst im Laufe der Weiterfahrt habe der 25-Jährige einen alten Kassenbon gefunden, der sich verwenden ließ. Sie hätten niemanden verletzen wollen, beteuerten sie.

Sachverständiger: „Dilettantischer Molotow-Cocktail“

Ein Brandsachverständiger erklärte vor Gericht, so, wie der Brandsatz ausgeführt und geworfen wurde, sei die Wahrscheinlichkeit einer Feuersbrunst gering gewesen. Die mit etwa einem halben Liter Benzin gefüllte Weinflasche zerbarst, und der Großteil des Inhalts versickerte im Boden, daher erlosch der Brand sehr rasch. Die Ausführung des „Molotow-Cocktails“ bezeichnete der Experte als dilettantisch. Eine drohende Feuersbrunst wäre aber laut Gesetz Voraussetzung für eine Brandstiftung.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft betonte im Schlussplädoyer nochmals, dass beim Erstangeklagten durchaus ein fremdenfeindliches Motiv vermutet werden könne. Schließlich habe der 22-Jährige vor der Polizei ausgesagt, dass beim 25-Jährigen eine fremdenfeindliche Gesinnung zutage trete, wenn dieser alkoholisiert sei. Ein bedingter Vorsatz sei vorhanden gewesen, denn die beiden hätten einen Vollbrand des Gebäudes in Kauf genommen.

Erhöhte Sicherheit bei Prozess

Für den Prozess unter Vorsitz von Richter Martin Mitteregger am Landesgericht Feldkirch waren erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Die zahlreich erschienenen Zuhörer wurden nach Flüssigkeiten durchsucht. Eine Frau musste ihr Parfüm abgeben.

Links: