Alpgipfel: Neue Möglichkeiten für Bauern

Am Montag hat im Lebensministerium in Wien ein Alpgifpel zum Thema Alpenflächenerhebung stattgefunden. Ziel war es, nochmals alle rechtlichen Möglichkeiten auszuloten um für die Alpbauern geeignete Lösungen in der Alpflächenfeststellung zu erreichen.

Für die Abwicklung der Alpenflächenkontrolle der Alpbauern wurden einige Möglichkeiten eröffnet. So sollen keine Strafsanktionen verhängt werden, wenn der Alpbauer die Flächen mit bestem Wissen und Gewissen angegeben habe, erklärt Agrarlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP). Wenn ein Behördenirrtum oder eine unterschiedliche Interpretation der Alpflächenfeststellung vorliege, soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass mehrjährige Rückzahlungen verhindert werden.

Wiederaufnahme des Verfahrens bei Unschuld

Die AMA wurde vom Lebensministerium angewiesen, in solchen Fällen eine Berufungsvorentscheidung für die betroffenen Alpbauern zu erlassen, sagt Schwärzler. Für Fälle, in denen bereits eine Entscheidung des Lebensministeriums vorliegt, kann die betroffene Alpe, wenn sie an der unterschiedlichen Flächenfeststellung keine Schuld trifft, von der AMA eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen.

Ebenso solle bei Differenzen von Alpflächenangaben zwischen der Antragstellung und der Vor-Ort-Kontrolle der AMA im Jahr 2013 eine Lösung gefunden werden, damit die Alpbauern nicht wiederum erst nach Einzelfallverfahren mit großem bürokratischem Aufwand zu ihrem Recht kommen, so Schwärzler.

Toleranz und Sicherheit für Alpauern

In Zukunft sollen auch die Natur- und Landschaftselemente berücksichtigt werden und die Alpbauern mit entsprechender Toleranz bei der Flächenanmeldung bzw. -feststellung die notwendige Sicherheit erhalten.

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