Missbrauch: Mehrerau erzielt zweiten Vergleich

In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat sich nun auch der zweite Kläger, der als Internatszögling von einem Pater vergewaltigt wurde, mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt.

Der Kläger und der Mehrerauer Abt Anselm van der Linde zeigten sich in einer gemeinsamen Aussendung mit dem Ausgang zufrieden und betonten, „dass es gelungen ist, für beide Seiten eine gute Lösung zu finden“. Das Kloster wird dem Vernehmen nach dem Kläger 250.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Anwaltskosten übernehmen, heißt es aus dem Umfeld der Opfer. Die Vergleichsparteien selbst vereinbarten Stillschweigen. Die Summe liege weit über jener, die die kirchliche Klasnic-Kommission in der Regel zuspreche. Die Klasnic-Kommission zahle durchschnittlich rund 10.000 Euro, sagte Philipp Schwärzler vom Kinderschutzzentrum in Wien.

Mehrerau

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Vom selben Pater mehrfach missbraucht

Das Kloster war 2012 von zwei damals 58 und 46 Jahre alten Männern geklagt worden, die als Kinder Schüler des Internats des Klosters waren. Dabei wurden beide vom selben Pater mehrfach missbraucht. Beide forderten unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner 2013 in Zwischenurteilen fest, dass die Vorfälle nicht verjährt sind.

Das Kloster berief gegen diese Entscheidung, das Oberlandesgericht Innsbruck kam im Fall des 58-Jährigen aber zum selben Schluss wie das Landesgericht. Auch das Urteil im Fall des 46-Jährigen wurde von der nächsten Instanz großteils bestätigt. Mit dem 58-jährigen Mann einigten sich die beiden Parteien bereits im April 2013 auf eine nicht genannte Entschädigungssumme, auch hier wurde über die Höhe Stillschweigen vereinbart. Das Kloster hatte sich auch im Fall des 46-Jährigen stets an einer außergerichtlichen Lösung interessiert gezeigt.

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