Bürgermeister gehen gegen „kalte Betten“ vor

Die Zahl der Anzeigen gegen illegale Zweitwohnsitze steigt. In Lech trafen sich am Dienstag 13 Bürgermeister aus Tourismusorten in Vorarlberg, Tirol und Salzburg. Sie wollen gegen illegale Zweitwohnsitze härter vorgehen.

Lech ist ein Beispiel für den Wildwuchs von Zweitwohnsitzen. Nach Angaben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz gibt es vermehrt Anzeigen. Ein Beispiel in Lech zeigt, wie schwierig es ist, die illegale Nutzung nachzuweisen.

Mitten im Ort entstehen aktuell vier neue Luxus-Chalets. Im Baubescheid werden die Chalets als Einfamilienwohnhäuser geführt. Im Internet werden dieselben als Ferienhäuser beworben. Ein 500 Quadratmeter großes Haus steht um 11.500 Euro pro Quadratmeter zum Verkauf. Gebaut werden die Häuser von Jürgen Elsensohn, einem Lecher, der nach eigenen Angaben zwei Häuser behalten will.

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Im Video zu sehen: Ludwig Muxel (Bürgermeister Lech), Thomas Oberreiter (Bürgermeister Flachau); Beitrag von Stefan Krobath, Götz Wagner, Erwin Greußing

Baubescheid und Werbung im Widerspruch

Im Baubescheid ist klar und deutlich von Einfamilienhäusern die Rede. Weil die Objekte von Immobilienmakler Domig als Ferienhäuser beworben werden, schöpft man in der Gemeinde Verdacht, dass über die Hintertüre ein illegales Zweit-Ferienhaus entstehen könnte. Hubert Domig, Geschäftsführer von Domig-Immobilien, bestreitet dies. Es sei sehr wohl ein Ferienhaus mit wechselnden Gästen geplant.

Nachweis illegaler Wohnsitze ist schwierig

Dieser Fall zeigt klar die Problematik auf, mit der nicht nur der Lecher, sondern weitere 13 Bürgermeister aus Tourismusorten in Vorarlberg, Tirol und Salzburg zu kämpfen haben. Wie können illegale Zweitwohnsitze nachgewiesen bzw. von vornherein verhindert werden? Die Bürgermeister haben eine Petition an die Landeshauptleute unterschrieben.

Alle Formen von Freizeitwohnsitzen sind schlussendlich „kalte Betten“, heißt es in der Petition. Illegale Freizeitwohnsitze profitierten von der Attraktivität eines Bergdorfes, ohne etwas zur Erhaltung beizutragen, so die Kritik.

Das Ganze geht zu Lasten der einheimischen Bevölkerung und hat letztlich auch negative Auswirkungen auf den Tourismus, so der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel. So könnten sich etwa junge Einheimische kein Haus mehr leisten und wanderten ab, „das ist tatsächlich spürbar“. Damit fehlten dann die Kinder, was wiederum auch auf die Bildungsinfrastruktur Einfluss habe. „Wir wollen lebendige Dörfer haben“, bekräftigte Muxel.

Forderungen der Bürgermeister

Außerdem wird gefordert, dass in Zukunft nach einem begründeten Verdacht der illegalen Nutzung die Beweislast beim Eigentümer liegt und nicht wie jetzt bei der Gemeinde. Lech beschäftigt einen Kontrolleur, der derzeit 50 verdächtige Objekte beobachtet.

In Verwaltungsstrafverfahren verlangen die Kommunen Parteistellung. Zudem müssten Partifizierungen, etwa von Hotelanlagen, genehmigungspflichtig werden. Weiters sollten in der Raumplanung Instrumente geschaffen werden, die nicht wie bisher auf eine einmalige Genehmigung abzielten, sondern „die tatsächliche Nutzung dauerhaft sicherstellen“. Hier müsse es auch Kontrollmöglichkeiten geben, so die Forderung. Außerdem sollen Gemeinden eine Infrastrukturabgabe einheben können, fordern die Bürgermeister.

Härtere Strafen

Die Bürgermeister fordern für Tourismusgemeinden effektivere Mittel von der Raumplanung, um „kalten Betten“ zur verhindern. Die Bestrafung bei illegalen Freizeitwohnsitzen soll erleichtert werden, die illegale Nutzung höher bestraft werden. Der Leiter der Vorarlberger Raumplanungsbehörde Wilfried Bertsch, der ebenfalls am Treffen der Bürgermeister teilnahm, glaubt, dass die Petition große Chancen auf Umsetzung haben wird.

Doralt: Einführung von Zweitwohnsitzabgabe möglich

Der renommierte Steuerrechtsexperte Werner Doralt hält es für theoretisch möglich, eine Zweitwohnsitzabgabe ein zu führen. Eine solche müsste dann aber auch für Inländer gelten und das hält Doralt für politisch nicht machbar. Eine Steuer für leer stehende Wohnungen einzuheben, wie das die Grünen in Salzburg fordern, hält Doralt für verfassungswidrig. Eine solche Regelung sei etwa in Wien bereits vor 30 Jahren gescheitert.

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