Arbeiterkammer gewinnt Klage gegen T-Mobile

Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat beim Handelsgericht Wien gegen neun Klauseln des Handynetzbetreibers T-Mobile geklagt und in acht Fällen recht bekommen. Die AK spricht von einem richtungsweisendem Urteil für die gesamte Telekommunikationsbranche.

Acht Klauseln in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile sind rechtswidrig, so das Handelsgericht Wien. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil und ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch hat T-Mobile bereits einige Klauseln freiwillig geändert.

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Im Video zu sehen: Paul Rusching (Arbeiterkammer); Beitrag von Stefan Krobath, Reinhard Mohr, Roland Weber

Kosten bei der Vertragskündigung

Eine Klausel betrifft die Vertragskündigung. Wenn der Kunde einen Vertrag vorzeitig kündigen wollte, musste er bisher eine Abschlagzahlung von 80 Euro pro SIM-Karte zahlen. Der Kunde bezahle ohnehin sämtliche Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragsdauer, deshalb sei diese Klausel als rechtsunwirksam erklärt worden, so AK-Konsumentenschützer Paul Rusching im ORF Vorarlberg-Interview.

Diese Klausel sei bereits aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt worden, sagt T-Mobile-Pressesprecher Helmut Spudich auf Anfrage des ORF Vorarlberg.

Längere Einspruchsfrist

Eine weitere Klausel betrifft die Drei-Monate-Einspruchsfrist. Diese wurde nun aus den Geschäftsbedingungen von T-Mobile gestrichen. Somit kann nun auch nach drei Monaten die Handyrechnung beeinsprucht werden.

Einspruch bei Index-Anpassung

Die Verbraucher-Index-Anpassung betrifft eine weitere Klausel. Diese sei bei Handy-Tarifen nicht zulässig, so das Handelsgericht. „Was hat die Lebensmittelpreisentwicklung mit der Preisentwicklung eines Telefonats zu tun?“, so Rusching. Die Netzbetreiber würden laufend die Technik weiterentwickeln, somit würden die Kosten für ein Telefonat für die Netzbetreiber eher billiger werden, während die Lebensmittelpreise steigen.

Bei dieser Klausel wird T-Mobile jedoch in Berufung gehen. Eine Index-Anpassung sei bei längeren Verträgen durchaus üblich.