Flut an Anfragen von Kreditnehmern

Zur Haftung bei Fremdwährungskrediten verzeichnen die Konsumentenschützer eine Flut an Anfragen. Der OGH hatte in einem Fall, den eine Feldkircher Rechtsanwaltskanzlei eingeleitet hatte, ein wegweisendes Urteil gefällt.

Der Oberste Gerichtshof hatte im Fall von Veronika Altun-Wasle entschieden, dass eine Bank selbst dann haften kann, wenn ein externer Vermögensberater zum Kredit geraten hatte. Die Bank muss nämlich auch dann nachfragen, ob der Kunde die Tragweite seiner Entscheidung auch verstanden hat - mehr dazu in Fremdwährungskredite: Wegweisendes Urteil.

Klar wurde durch diese erstmalige Entscheidung auch, dass einer Bank sogar unterschriebene Haftungsklauseln nicht unbedingt etwas nützen.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Im Video zu sehen: Wilfried Hopfner (Vorarlberger Bankensprecher), Karin Hinteregger (AK-Konsumentenschützerin); Beitrag von Georg Fabjan, Tobias Becker, Gernot Kutzer

Leupold (VKI): „Fehlberatungen en masse“

Das Urteil ist für Banken höchst unangenehm: Teure Schadenersatzforderungen drohen ins Haus. Während der Vorarlberger Bankensprecher von einem Einzelfall spricht, sieht dies Petra Leupold vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) ganz anders: Es seien schon zig Musterprozesse anhängig. Der Verein, so sagte Leopold in der „ZIB 24“ am Donnerstag, müsse sich mit Fehlberatungen en masse beschäftigen: Schon seit mehr als einem Jahr gebe es durchschnittlich zehn bis 15 neue Fälle im Monat. Es gebe eine Flut an Anfragen und Beschwerden. Leupold geht davon aus, dass sich auch die Klagsfälle häufen werden.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Video: Petra Leupold vom Verein für Konsumenteninformation im „ZIB 24“-Interview mit Roman Rafreider

Leupold: Urteil mit starker Signalwirkung

Wie Bankensprecher Wilfried Hopfner am Donnerstag in „Vorarlberg heute“ erläuterte, sei der Kundendruck, Fremdwährungskredite abzuschließen, groß gewesen. Die Banken hätten jedoch lange Zeit vor den Risiken solcher Kredite gewarnt. Petra Leupold vom VKI hingegen sagt, die Banken hätten jahrelang ihre Verantwortung abgeschoben und auf die „Finanzierer-Rolle“ verwiesen.

Sie hätten aber sehr wohl Interesse an der Vergabe von Fremdwährungskrediten gehabt. Denn der endfällige Fremdwährungskredit bringe den Banken im Verhältnis zu herkömmlichen Krediten ein Gewinn, weil die Zinsbelastung insgesamt deutlich größer sei. Insofern habe man die Fremdwährungskredite in einigen Fällen auch gepusht. Dementsprechend hat das OGH-Urteil nach Ansicht von Leupold eine starke Signalwirkung.

Nach Schätzungen des VKI haben in Österreich rund 200.000 Personen einen Fremdwährungskredit aufgenommen. 2008 hat die Finanzmarktaufsicht die Neuaufnahme von Fremdwährungskrediten untersagt.

Vermehre Anfragen bei AK Vorarlberg

Sehr viele Anfragen von Kreditnehmern habe auch die AK Vorarlberg in letzten Jahren verzeichnet, erklärt Karin Hinteregger, Konsumentenschützerin der Vorarlberger Arbeiterkammer. Viele davon befänden sich in derselben Lage wie Veronika Altun-Wasle. Sie seien falsch beraten und von der Bank nicht aufgeklärt worden und nun mit ihren Verlusten auf sich alleine gestellt.

Schlichtungsstelle

Der OGH machte nun klar, dass Banken eine Sorgfalts- und Schutzpflicht gegenüber den Kunden haben. VKI und Arbeiterkammer verweisen nun auf eine Schlichtungsstelle. Sie ist seit Mitte Mai beim VKI eingerichtet und bietet wohl eine günstigere Alternative zum Klagen.