Mehrerau: OLG bestätigt Teil von Zwischenurteil

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat im Fall eines heute 46-Jährigen, der als Kind im Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau missbraucht wurde, das Zwischenurteil des Landesgerichts Feldkirch teilweise bestätigt.

Laut der Entscheidung des Berufungssenats bestehen die Ansprüche des Opfers, das 135.000 Euro fordert, zu recht und sind nicht verjährt, bestätigten Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl, Mehrerau-Anwalt Bertram Grass und OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann einen Bericht von „Vorarlberg Online“. Als verjährt sind laut OLG lediglich Ansprüche anzusehen, die aus zwei Vorfällen vor dem März 1982 resultieren könnten.

Den Schilderungen des 46-Jährigen zufolge war er in seiner Zeit als Internatszögling des Klosters von einem Pater schwer sexuell missbraucht worden. Er fordert Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 135.000 Euro. Im Jänner 2013 stellte das Landesgericht Feldkirch fest, dass die Ansprüche nicht wie vom Kloster argumentiert verjährt sind. Das Kloster berief dagegen. Laut OLG-Sprecher Zimmermann bestätigte das OLG das Zwischenurteil nun großteils und sehe das Kloster in der Haftung. Dem Urteil liege ein psychiatrisch nachgewiesenes Phänomen zugrunde, wonach der Betroffene das Trauma völlig verdrängt habe und ihm die Taten erst durch die Berichterstattung wieder ins Bewusstsein kamen, so Zimmermann.

Anwalt empfiehlt Gang vor OGH

Das OLG Innsbruck habe zwei der insgesamt drei beklagten Vorfälle für verjährt erklärt, erläuterte Bertram Grass, der das Kloster Mehrerau vertritt. Keine Verjährung gebe es aber demnach für einen Missbrauchsfall vom März 1982. Eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) habe der OLG nicht zugelassen, sehr wohl aber eine außerordentliche. „Ich empfehle dem Kloster einen Gang vor den OGH, eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen“, so Grass. Verzichtet das Kloster darauf, wäre die Verjährungsfrage rechtskräftig entschieden. Dem Landesgericht Feldkirch, wo das Zivilverfahren fortgesetzt würde, bliebe noch die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung für das Opfer. Wegen der Verjährung der weiter zurückliegenden Vorfälle könne man nicht davon ausgehen, dass dem Missbrauchsopfer die gesamten 135.000 Euro zugesprochen werden, sagt Grass.

Laut Mehrerau-Sprecher Schiffl habe das Kloster unabhängig vom Verlauf des Verfahrens weiterhin „hohes Interesse“, sich außergerichtlich zu einigen. Mit einem zweiten Missbrauchsopfer, einem heute 58-Jährigen, der ebenfalls klagte und 200.000 Euro forderte, schloss das Kloster bereits einen Vergleich in unbekannter Höhe. „Es gibt ein Angebot, der Ball liegt beim Kläger“, so Schiffl über den Fall des 46-Jährigen. Das Angebot des Klosters bezeichnete Philipp Schwärzler, Unterstützer des Klägers, unterdessen als „unangemessen nieder und inakzeptabel“. Auf ein Gegenangebot habe das Kloster „seit mehr als drei Monaten nicht adäquat reagiert", hieß es in einer Aussendung. „Bereits zwei unabhängige Gerichte haben nun entschieden, dass das Kloster für das fahrlässig verursachte Leid aufzukommen hat. Ich hoffe, Abt Anselm akzeptiert diese Entscheidungen endlich“, wird darin der 46-jährige Kläger zitiert.

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