FC Lustenau: Zwangsabstieg als Sanktion

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat über den FC Lustenau wegen mehrfachen Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren erstmalig den Zwangsabstieg als Sanktion verhängt.

Der Zwangsabstieg als Sanktionsform ist in der knapp 20-jährigen Geschichte des Bundesliga-Lizenzierungsverfahrens erstmalig aufgrund der Schwere und Anzahl der Verstöße als notwendig erachtet worden. Dies erklärte Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender des Senat 5, am Mittwoch in einer Aussendung der Österreichischen Bundesliga. Bei der Strafbemessung seien sowohl das Hauptziel des Lizenzierungsverfahrens - nämlich die Wettbewerbskontinuität – als auch die wirtschaftliche Situation des Klubs berücksichtigt worden.

„Reaktion auf Erkenntnisse jüngster Vergangenheit“

Bundesliga-Vorstand Georg Pangl erläuterte, dass der Senat 5 als unabhängiges Gremium auf die „Erkenntnisse der jüngsten Vergangenheit und vorliegenden Unterlagen“ reagiert habe. Gegenüber Radio Vorarlberg erklärte Pangl, dass er weitere Details zu den Gründen für die Sanktion nicht bekannt geben dürfe.

Auch wenn es sich um eine drastische Sanktion handle, könne damit sowohl der Spielbetrieb der Ersten Liga bis Ende der Saison 2012/13 als auch die vom Klub-Präsidenten avisierte Sanierung des Klubs unbeeinträchtigt bleiben.

Reihung ans Tabellenende nach Saison

Für den Meisterschaftsbetrieb in Österreichs zweithöchster Klasse sollen sich gemäß der Liga bis Saisonende aber keine Änderungen ergeben.

So sollen die Spiele des FC Lustenau bis Saisonende wie geplant stattfinden. Unabhängig von den sportlichen Ergebnissen - aktuell findet sich der FC 18 Zähler vor Schlusslicht Blau Weiß Linz auf dem fünften Rang wieder - werden die Lustenauer nach der letzten Runde am 24. Mai ans Tabellenende gereiht. „Ungeachtet einer etwaigen Lizenzantragstellung“, wie die Liga betonte. Die Abgabefrist für die Lizenzanträge für die Saison 2013/14 läuft am Freitag ab.

Spielbetrieb zumindest bis 21. März aufrecht

Am 21. März findet am Landesgericht Feldkirch die Prüfungstagsatzung aufgrund eines von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse eingebrachten Insolvenzantrages statt. Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Spielbetrieb aufrecht - mehr dazu in FC Lustenau: 850.000 Euro Schulden.

Möglich ist nun, dass der Richter in Feldkirch einen Masseverwalter einsetzt. Diesem bleibt die Einschätzung überlassen, ob Lustenau die Saison überhaupt noch fertigspielen kann. Nichts wird es jedenfalls mit einem Lizenzverkauf an einen anderen Vorarlberger Club. Aufgrund der finanziell undurchschaubaren Lage winkte der einzige Interessent Bregenz bereits ab.

Zum zweiten Mal am grünen Tisch

Für die Liga wäre ein vorzeitiges Ausscheiden des Vereins aus dem Spielbetrieb wenig erfreulich, da die dann folgenden Strafverifizierungen die Tabelle verfälschen würden. Kein Ruhmesblatt für die zweithöchste Spielklasse ist auch, dass die Frage des Fixabsteigers zum zweiten Mal seit der Wiedereinführung der Zehner-Liga vor der Saison 2010/11 auf dem grünen Tisch entschieden wird. Bereits im Vorjahr war dem LASK die Lizenz verweigert worden, die Linzer stiegen daraufhin in die Regionalliga ab.

Heuer darf sich - vorbehaltlich der Urteile in der Lizenzvergabe - Blau Weiß Linz freuen. Die aktuell abgeschlagen am Tabellenende liegenden Oberösterreicher rücken mit Saisonende zumindest auf Rang neun und spielen im Juni in die Relegation somit gegen den Meister der Regionalliga Ost. Die Vertreter der Regionalligen Mitte und West ermitteln den zehnten Teilnehmer der Ersten Liga 2013/14.