Verwaltungsgericht: Angst um Kompetenzen

Der Landtag wird am Mittwoch das Gesetz zur Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes beschließen. Föderalisten warnen jedoch davor, dass der Bund den neuen Gerichten Kompetenzen wegnehmen wolle. Auch Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ist besorgt.

Mit den Landesverwaltungsgerichten werden die Länder zum ersten Mal an der Ausübung der Staatsgewalt der Gerichtsbarkeit beteiligt. Jedoch gibt es eine ellenlange Liste von Materien und Verwaltungsverfahren, bei denen sich Bundesministerien wünschen, dass die Landesverwaltungsgerichte nicht zuständig sind, führt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) aus. Betroffen seien nahezu alle Bereiche - von Schule über Verkehr bis hin zur Wirtschaft. Die Bundesseite lasse beim Versuch, die Landesverwaltungsgerichte von Anfang an auszuhöhlen, kaum einen Bereich aus, so Wallner.

Weber: Gewisse Garantie für Kompetenzen

Dass die Landesverwaltungsgerichte quasi also nur als „zahnlose Tiger“ zu betrachten seien, glaubt Karl Weber, Professor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, aber nicht. Rein theoretisch bestehe die Gefahr, praktisch aber nicht. Es seien im Gegenteil gewisse Tendenzen erkennbar, dass der Bund in einigen Fällen die Landesverwaltungsgerichte einsetzen wird.

Die Aufregung in Vorarlberg ist, nach den Worten Webers zu schließen, eher ein Sturm im Wasserglas. Denn es gebe schon eine gewisse Garantie für die Kompetenzen der Landesverwaltungsgerichte. Jedenfalls seien alle Landesangelegenheiten - und das sei die gesamte mittelbare Bundesverwaltung - gewissermaßen unter Bestandsschutz, so Weber.

Bußjäger: „Verheerender“ Eindruck

Wissenschaftler aus Vorarlberg haben da einen anderen Blickwinkel: Peter Bußjäger, Leiter des Instituts für Föderalismusforschung sagt, er sei überrascht vom exzessiven Ausmaß der Pläne, Materien den Landesverwaltungsgerichten zu entziehen. Bußjäger erachtet den Eindruck, der durch die Bestrebungen erweckt werde, dass qualitativ anspruchsvollere Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht durchgeführt werden müssen, als „verheerend“.

Vetorecht der Länder

Die Länder können jedoch dagegen ein Veto einlegen, dass Materien vom Landes- zum Bundesverwaltungsgericht übertragen werden. Landeshauptmann Wallner hat bereits angekündigt, dieses Veto auch einzusetzen.

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