Mehrerau strebt außergerichtliche Lösung an

Das Bregenzer Kloster Mehrerau will sich bezüglich der beiden Klagen ehemaliger Zöglinge wegen Missbrauchs außergerichtlich einigen. Sollten die Gespräche scheitern, will sich das Kloster aber offenbar den weiteren Gerichtsweg offenhalten.

„Wir sind an einem außergerichtlichen Vergleich sehr interessiert und haben den beiden Klägern einen namhaften Betrag angeboten“, so Anselm van der Linde, Abt des Klosters Wettingen-Mehrerau, in einer Aussendung. Gegen die Zwischenurteile des Landesgerichts Feldkirch, wonach die Missbrauchsfälle nicht verjährt sind, legte das Kloster am heutigen Dienstag dennoch Berufung beim Oberlandesgericht Innsbruck ein.

Verhandlungen laufen

Die Verhandlungen über einen Vergleich liefen bereits seit einiger Zeit. „Es gibt ein Angebot. Jetzt muss man sehen, wie eine Annäherung an die Wünsche möglich ist“, erklärte Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl. Ein Ergebnis gebe es derzeit noch nicht. Zu den angebotenen Summen - laut „Vorarlberger Nachrichten“ will das Kloster seinen ehemaligen Zöglingen je 50.000 Euro bezahlen - wollte sich Schiffl nicht äußern. „Aber die Beträge, die das Kloster angeboten hat, liegen weit über dem, was Missbrauchsopfer über die Klasnic- oder die Landeskommissionen erhalten“, erklärte er.

Sollten die Gespräche scheitern, will sich das Kloster Mehrerau aber offenbar den weiteren Gerichtsweg offenhalten. Zumindest hat das Kloster Berufung eingelegt. Dieser Schritt sei trotz der laufenden Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung notwendig, um zu verhindern, dass die beiden Urteile rechtskräftig werden.

Zwei Männer klagen unabhängig voneinander

Geklagt wurde das Kloster von zwei heute 58- bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Den Schilderungen der zwei Männer zufolge wurden beide in ihrer Zeit als Internatszöglinge des Klosters von demselben Pater schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt. Der Geistliche wurde 1967 wegen eines Missbrauchvorfalls rechtskräftig verurteilt, ging aber im Kloster weiter seiner Arbeit als Seelsorger und Pädagoge nach. Wo sich der Mann heute aufhält, gab der Abt vor Gericht nicht an.