Körperverletzung: Schönheitspapst verurteilt
Schönheitschirurg Werner Mang gilt als der deutsche Promi-Arzt schlechthin. Zahlreiche Schauspieler und Politiker legten sich bei ihm unter das Messer. Im deutschen Fernsehen wird der 63-Jährige häufig zu Diskussionen eingeladen und als Experte der plastischen Chirurgie befragt. In Lindau am Bodensee leitet Werner Mang seine Schöhnheitsklinik. Dort ließ er, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Kempten, einen Arzt operieren, dem die nötige ärztliche Zulassung fehlte.
Nach deutschem Recht gilt eine Operation, die von einem Arzt ohne die nötige Zulassung gemacht wird, als Körperverletzung.
Operationen ohne Genehmigung
Mang habe von Januar bis April 2009 einem Chirurgen in acht Fällen plastische, ästhetische oder rekonstruktive Operationen ermöglicht, obwohl er gewusst habe, dass dem Mediziner in diesem Zeitraum wegen eines Steuerdeliktes die Approbation gefehlt habe, so der Vorwurf. Das sei ohne Zustimmung der betroffenen Patienten erfolgt, die bei Kenntnis der fehlenden Approbation keine Zustimmung zum medizinischen Eingriff gegeben hätten, so die Staatsanwaltschaft.
Das Amtsgericht Lindau hält die vorsätzliche Körperverletzung in acht Fällen als erwiesen. Werner Mang wurde zu 200.000 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze) verurteilt. Der auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergangene Strafbefehl ist bereits rechtskräftig.
Keine Anhaltspunkte für ärztliche Kunstfehler
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass es im gesamten Verfahren keine Hinweise auf ärztliche Kunstfehler gegeben habe. Das Ganze sei nur ein „Formalfehler“ gewesen, sagt Mang-Pressesprecher Klaus Peter Schmidt-Deguelle. Auf Anraten der Anwälte habe Werner Mang dem Urteil deshalb auch zugestimmt. Bei Bezahlung der Strafe dürfe Mang uneingeschränkt weiter arbeiten.
Links:
- Mang sieht Ermittlungen gelassen (12.2.2012)
- Ermittlungen gegen Schönheitschirurg Mang (vorarlberg.ORF.at, 9.2.2012)