Letzter Prozesstag gegen Mehrerau

Im Zivilprozess gegen das Kloster Mehrerau ist am Dienstag die letzte Zeugin einvernommen worden. Das Urteil wird für Jänner erwartet. Ein ehemaliger Zögling klagt auf 135.000 Euro Schadenersatz. Er wurde von einem Ex-Internatsleiter missbraucht und vergewaltigt.

Der Anwalt des Klosters hat auch am letzten Verhandlungstag die sexuellen Übergriffe nicht bestritten. Der Kläger wurde als 14-Jähriger Opfer des Internatsleiters. Unbestritten ist auch, dass jener Pater, der die Taten begangen haben soll, bereits 1967 rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen verurteilt worden war - und trotzdem am Kloster weiter unterrichten durfte.

Schadenersatzanspruch verjährt?

Die wesentliche Frage des Zivilprozesses ist, ob Schadenersatzansprüche bestehen oder ob der Fall verjährt ist. In diesem Zusammenhang geht es um die Frage der „Machthaberstellung“ des ehemaligen Regens.

Die einzige Zeugin des letzten Verhandlungstages, eine ehemalige Erzieherin, meinte, der Regens habe sehr wohl die volle Verantwortung für das Internat gehabt. Der Abt sei nicht präsent gewesen.

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Bericht: Stefan Krobath, Götz Wagner, Ingo Hammerer. In Interviews: Sanjay Doshi (Anwalt Opfer) und Bertram Grass (Anwalt Kloster Mehrerau)

Entgegen bisheriger Prozessbehauptungen der Mehrerau hat Altabt Kassian Lauterer bei der letzten Verhandlung im Oktober zugestanden, über den sexuellen Missbrauch informiert gewesen zu sein. Er habe jedoch nichts unternommen.

Vergleich nicht ausgeschlossen

Sollte es noch zu einem vorweihnachtlichen Vergleich kommen, den die Richterin angeregt hat und den das Kloster nicht ausgeschlossen hat, wird das Urteil Mitte Jänner schriftlich ausgefertigt. Entscheidet die Richterin gegen die Mehrerau, rechnen die Prozessbeteiligten damit, dass das Kloster auf in die nächste Instanz gehen wird.

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