Abschiebung von Familienvater abgebrochen

Die umstrittene Abschiebung eines tschetschenischen Familienvaters ist am Mittwoch abgebrochen worden. Laut Angaben der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat sich der Mann in Wien geweigert, ins Flugzeug einzusteigen.

Der Tschetschene wurde daraufhin in ein Polizeianhaltezentrum in Wien gebracht, wo er weiter in Schubhaft sitzt. Wie es nun mit dem 34-Jährigen, der einen zehn Monate alten Sohn hat und dessen Frau schwanger ist, weitergeht, müssen Sicherheitsdirektion und Inneministerium klären.

Schedlberger: Abschiebebescheid bleibt aufrecht

Laut Ernst Schedlberger, Leiter der Abteilung Fremdenrecht in der BH Bregenz, bleibt der augesprochne Abschiebebescheid aufrecht. Parallel dazu werde der Antrag des Mannes auf humanitäres Bleiberecht geprüft. Wenn dieses tatsächlich ausgesprochen werde, hätte der Tschetschene jederzeit die Möglichkeit wieder nach Österreich zurückzukommen.

Dass in diesem Fall eine Abschiebung ausgesprochen wird, obwohl die Frage des humanitären Bleiberechtes noch nicht geklärt ist, führt Martin Fellacher von der Caritas auf Änderungen im Fremdenrecht zurück. Bis vor zwei Jahren hatte ein Antrag auf humanitäres Bleiberecht aufschiebende Wirkung - nun aber nicht mehr.

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Im Video zu sehen: Rashid Arsanukaev (Demonstrationsteilnehmer), Martin Fellacher (Flüchtlingshilfe, Caritas), Erich Schwärzler (Sicherheitslandesrat, ÖVP); Beitrag von Theresia Bilgeri, Tobias Becker, Gernot Kutzer

Fellacher: Problematische Angelegenheit

Die geplante Abschiebung hat in Vorarlberg für große Aufregung und Protestaktionen gesorgt. Martin Fellacher von der Caritas Flüchtlingshilfe beurteilt die Angelegenheit grundsätzlich problematisch. Einerseits, weil die Frau des Mannes den Status eines Konventionsflüchtlinges hat - das bedeutet, sie darf in Österreich bleiben, er aber nicht. Zum anderen haben die beiden einen kleinen Sohn und die Frau ist derzeit wieder schwanger.

Fellacher: Familienleben sollte höher bewertet werden

Der Mann ist laut Angaben von Fellacher früher straffällig geworden und wurde in Österreich verurteilt, daher hat er eigentlich keine Möglichkeit, ein humanitäres Bleiberecht zu bekommen. In diesem Fall sollte das Recht auf Familienleben aber höher gewertet werden, sagt Fellacher.

Fellacher appellierte an die Verantwortlichen, das Tempo aus der Sache herauszunehmen, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Mann einen Suizidversuch hinter sich hat und seine Frau seit Dienstag im Krankenhaus in Behandlung ist. Hier sollte man mindestens den Ausgang des Verfahrens auf humanitäres Bleiberecht abwarten, sagt Fellacher.

Tschetschenen protestierten

Abschiebung Demo

ORF

Demonstranten am Mittwoch in Bregenz.

Einige Dutzend in Vorarlberg lebende Tschetschenen protestierten bereits am Dienstag in Feldkirch gegen die geplante Abschiebung des Tschetschenen. Er würde von seiner schwangeren Frau und seinem zehn Monate alten Sohn getrennt, die bleiben dürften, zudem „erwarte den Mann in Russland der sichere Tod“, so die Demonstranten.

Eine weitere Demonstration mit rund 80 Teilnehmern fand am Mittwoch in Bregenz statt. Vor allem junge Tschetschenen hatten sich zu der Protestaktion vor dem Jugendzentrum Between zusammengefunden. Die meisten von ihnen kennen den 34-Jährigen persönlich. Sie bezeichnen ihn als „guten Mann“ und Familienvater, um dessen Leben sie im Falle einer Abschiebung fürchten.

„Keine Möglichkeit für humanitäre Lösung“

Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) sieht keine rechtlichen Möglichkeiten mehr für ein humanitäres Bleiberecht. Dieses Recht zu verwirken, sei die Entscheidung des Mannes gewesen, sagt Schwärzler - mehr dazu in Schwärzler: „Keine Möglichkeit für humanitäre Lösung“.

FPÖ-Chef Egger warnt indes vor falsch verstandener Toleranz: der Rechtsstaat dürfe nicht permanent unter dem Deckmantel der Humanität gebeugt werden.