26-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Am Schwurgericht in Feldkirch ist am Freitag ein 26-jähriger Mann aus dem Bezirk Bludenz wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Videobeitrag von Georg Fabjan, Holger Weitze und Ingo Hammerer

Der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele wirft dem Mann vor, auf mindestens zwei Festen unter anderem eine Hakenkreuz-Tätowierung öffentlich zur Schau gestellt haben. Zudem soll der 26-jährige Arbeiter Lieder mit nationalsozialistischem Gedankengut aus dem Internet heruntergeladen haben.

2009 bereits wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Jahrelang war der Oberländer, der bereits acht Mal vorbestraft ist, in der Vorarlberger Skinhead-Szene aktiv. Bereits 2009 stand er wegen Wiederbetätigung vor Gericht, beteuerte damals, er wolle aussteigen.

Im Juni 2010 und im Juli 2012 wurde der Mann erneut auffällig. Auf einem Rockfestival in Nenzing stellte er seine Hakenkreuztätowierung am Unterarm öffentlich zur Schau. Zudem gelangten Fotos von einer privaten Party ins Internet, worauf deutlich der tätowierte Schriftzug „Combat 18“ im Bereich der Schläfe des 26-Jährigen und die Aufschrift „Hass“ auf seinen Fingern zu sehen waren. Die beiden „s“ waren als Runenzeichen ausgeführt.

Eine negative Vorbildwirkung hat der Angeklagte offenbar auch: Sein jüngerer Bruder, der unter 16 Jahre alt ist, fiel bei einem der Feste durch einen Heil-Hitler-Ruf auf. Das Verfahren gegen ihn wurde aber diversionell beendet.

26-Jähriger teilweise geständig

Der 26-Jährige zeigte sich am Freitag vor Gericht geständig. Er habe seit langem keinen seiner „alten Freunde“ mehr getroffen. Von der Szene habe er sich völlig distanziert, versicherte er. Das Hakenkreuz habe er überstechen lassen, der „Combat 18“-Schriftzug verschwand unter seinen nachgewachsenen Haaren. Staatsanwalt Wilfried Siegele erinnerte das Gericht, dass der Angeklagte sein Versprechen zu einem Ausstieg bereits vor drei Jahren gegeben habe. 2011 habe er aber erneut Lieder mit nationalsozialistischen Texten auf seinen Computer herunter geladen. Dazu wollte sich der junge Mann nicht äußern.

Einstimmige Entscheidung der Geschworenen

Zu der 18-monatigen Freiheitsstrafe kommen noch zwei Monate aus einer früheren Verurteilung, damit muss der 26-Jährige bei Rechtskraft des Urteils 20 Monate in Haft. Die Geschworenen haben den Wahrspruch einstimmig getroffen. Der 26-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es war bereits der dritte Prozess wegen Wiederbetätigung innerhalb kurzer Zeit.

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