Zollbeamter wegen Wiederbetätigung verurteilt

Wegen Wiederbetätigung und Verhetzung ist am Mittwoch ein 41-jähriger Zollbeamter am Landesgericht Feldkirch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Er soll in vier Postings auf vol.at den Nationalsozialismus verherrlicht haben.

Dem Mann wurde zur Last gelegt, in Internetpostings mehrfach den Nationalsozialismus verherrlicht und Ausländer beschimpft zu haben. Das Urteil des Geschworenengerichts ist nicht rechtskräftig.

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Videobeitrag von Tarja Prüss, Holger Weitze, Ingo Hammerer

Postings wie „Mein Kampf ist ein gutes Buch“

In der Dienstzeit und von seinem Dienstcomputer aus veröffentlichte der 41-Jährige auf der Vorarlberger Internetplattform vol.at Postings wie „Mein Kampf ist ein gutes Buch“ oder „Hitler war ein weiser Mann“. Das und Schimpftiraden über Ausländer und Asylwerber veranlassten einen anonymen Internetbenutzer zur Anzeige. Insgesamt meldete sich der Beamte zwischen Dezember 2011 und Februar 2012 fünfmal auf diese Weise zu Wort.

Siegele: Einedeutige Tatbestände

Staatsanwalt Wilfried Siegele ließ keinen Zweifel aufkommen, dass er den 41-jährigen Zollbeamten für schuldig hält. Ganz eindeutig habe er den Nationalsozialismus verherrlicht.

Was sei schlimm daran, schrieb der Angeklagte etwa auf vol.at, wenn Hitler auf Schapsflaschen prangere, schließlich stehe er ja auch in allen Geschichtsbüchern. Aber deswegen den Brockhaus zu verklagen - das sei doch lachhaft. Und: die Türken beschimpfte er als üble Schmarotzer. Die Tatbestände seien eindeutig, so Siegele - der Urheber war durch die IP-Adresse schnell ausfindig gemacht worden.

Angeklagter entschuldigte sich

Vor Gericht zeigte sich der Mann am Mittwoch einsichtig und kooperativ. Er räumte ein, die Postings geschrieben zu haben, erklären konnte er sein Verhalten nicht. Er habe einfach übers Ziel hinausgeschossen. Grundsätzlich sei er nicht rechts - er verurteile den Nationalsozialismus aufs Schärfste und entschuldigte sich dafür, insbesondere beim türkischen Volk.

Auf jeden Fall habe er sich bei vol.at bereits abgemeldet und versprach, nie wieder im Internet etwas zu schreiben.

Geständnis und bisherige Unbescholtenheit mildernd

Das Gericht rechnete das Geständnis sowie die bisherige Unbescholtenheit des Staatsdieners als mildernd an und blieb bei der Strafhöhe an der Untergrenze. Dem Mann drohte laut Gesetz eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Mit dem Urteil entging der Beamte einem Amtsverlust, der bei einer Haftstrafe über einem Jahr automatisch eingetreten wäre.

Welche Konsequenzen seine Taten in disziplinarrechtlicher Hinsicht haben werden, ist noch offen. Verteidiger German Bertsch akzeptierte gemeinsam mit seinem Mandanten das Urteil. Staatsanwalt Wilfried Siegele gab keine Erklärung ab, damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Link:

  • NS-Wiederbetätigung: 18 Monate Haft (2540903)(vorarlberg.orf.at, 11.7.2012)