Bernhard für Beschneidung in Spitälern
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Im Video zu sehen: Christian Bernhard (Gesundheitslandesrat ÖVP); Beitrag von Gernot Hämmerle, Holger Weitze, Christina Lachner
Nachdem Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag sagte, er habe wegen der Rechtsunsicherheit den Ärzten empfohlen, bis auf weiteres aus religiös motivierte Beschneidungen an Landesspitälern zu verzichten, brach ein Sturm der Entrüstung bei Grünen und SPÖ los. Wallner folge einer populistischen Forderung der Freiheitlichen, hieß es.
Opposition spricht von Sommertheater
SPÖ-Gesundheitssprecherin Gabi Sprickler-Falschlunger forderte Landeshauptmann Wallner auf, seine Empfehlung zurückzunehmen: Es gebe keinen Handlungsbedarf, laut Justizministerium seien Beschneidungen erlaubt. Die Grünen legten am Mittwoch nach: Unter dem Titel „Der Kampf um die Vorhaut als Vorwahlkampf - Fragezeichen“ ortet Grünen-Obmann Johannes Rauch ein inszeniertes Sommertheater der FPÖ. Wenn der Landeshauptmann vor lauter Angst vor der FPÖ die - ohnehin wenigen - Beschneidungen an Vorarlbergs Spitälern stoppen lasse, dann sei das ein wenig sensibler Umgang mit einem sensiblen Thema, so Rauch.
Wallner verweist auf Ärztefragen
Landeshauptmann Wallner bestreitet freilich jede politische Facette des Themas: Nach dem Kölner Urteil habe es Anfragen aus der Ärzteschaft gegeben, wie man sich verhalten solle. Es gehe einzig und allein darum, den Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen. Das ist auch das Ziel einer Anfrage ans Justizministerium, die Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) am Dienstag auf den Weg brachte. Bernhard sagt auf die Frage, welches Ergebnis ihm am liebsten wäre, wörtlich: „Dass die Beschneidung straflos erfolgen kann und dass unter guten hygienischen Bedingungen in unseren Krankenhäusern das angeboten wird, so wie wir es in der Vergangenheit immer gehandhabt haben. Religiös motivierte Beschneidungen sind aus meiner Sicht in Ordnung.“
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Landesrat Bernhard im Gespräch mit ORF-Redakteur Erik Sandner
Landesrat Bernhard hofft binnen weniger Wochen auf Antwort des Justizministeriums. Allerdings ist die Rechtslage in Österreich alles andere als eindeutig.
Justizministerium überrascht über Anfrage
Im Justizministerium in Wien zeigte man sich am Mittwoch über die Anfrage aus Vorarlberg ein wenig überrascht: Religiöse Beschneidungen seien in Österreich erlaubt, so Sektionschef Christian Pilnacek im Ö-Eins-Journal, sie stellten keinen Straftatbestand dar. Denn es sei klar, dass hier eine Religionsausübung vorliege, die nicht gegen die guten Sitten verstoße, weil es sich schon um eine jahrzehnte- und jahrhundertlang anerkannte Religionsausübung handle, die von Religionsgesellschaften in Österreich seit über 100 bzw. 80 Jahren anerkannt sei. Von diesem Hintergrund aus ortet Pilnacek keinen legistischen Handlungsbedarf.
Links
- Beschneidungsdebatte: Thema für Stöger „nicht wichtig“ (news.ORF.at, 25.7.2012)
- „Niemand bestraft Beschneidungen“ (vorarlberg.ORF.at, 25.7.2012)
- Vorläufiges Aus für Beschneidung (vorarlberg.ORF.at; 24.07.2012)