NS-Wiederbetätigung: 18 Monate Haft

Ein 34-Jähriger wurde wegen Hakenkreuz-Tätowierungen und einschlägiger Nazi-Symbole auf der Kleidung verurteilt. Das Urteil wurde am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt. Es ist nun rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte das Ende März am Landesgericht Feldkirch ergangene Urteil gegen einen 34-jährigen Vorarlberger. Die Verteidigung hatte gegen das Urteil des Landesgerichtes Berufung eingelegt. Nun wurde er rechtskräftig zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.

Aufgefallen war der Mann bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle. Der Polizei stachen kleine Hakenkreuz-Tätowierungen sowie NS-Symbole auf seinem T-Shirt sofort ins Auge.

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Bewährungsstrafe wird widerrufen

Die Staatsanwaltschaft warf dem mehrfach vorbestraften 34-Jährigen vor, die Tätowierungen öffentlich zur Schau gestellt zu haben. Das Oberlandesgericht Innsbruck sah „keinen Grund“, die ausgesprochene Strafe zu beanstanden. Die Strafhöhe sei „nicht korrekturbedürftig“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Auch von einem Widerruf-Ausspruch des Landesgerichtes wurde laut APA nicht abgesehen. Damit muss der 34-Jährige wegen einer früheren Verurteilung für insgesamt zweieinhalb Jahre in Haft. Strafverschärfend wirkt dabei, dass er „kein Schuldeingeständnis“ abgelegt habe.

Wiederholungstäter besaß rechtsradikale Musik

Der Verteidiger des Angeklagten hatte vor der Urteilsfällung auf eine „Herabsetzung und bedingte Nachsicht“ der Strafe plädiert. Sein Mandant habe die Tätowierungen unmittelbar nach der Anzeige entfernen lassen. Er habe nicht die Absicht gehabt, etwas zur Schau zu stellen, argumentierte der Verteidiger.

Bei der polizeilichen Untersuchung des Wagens des Vorarlbergers hatte die Polizei CDs mit rechtsradikalen Inhalten entdeckt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Mann weitere einschlägige Gegenstände sichergestellt.

Erste Verurteilung wegen Hitlergruß

Er war bereits 2009 verurteilt worden, wegen eines Hitlergrußes bei einer Feier in Innsbruck. Er habe die Tattoos entfernen lassen, mache in der Haft eine Gewalttherapie und verkehre nicht mehr in rechten Kreisen, beteuerte der 34-Jährige damals in der Hauptverhandlung in Feldkirch.

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