AKW Mühleberg: Klage eingebracht

Rechtsanwalt Christian Hadeyer hat die Vorarlberger Klage gegen das Schweizer AKW Mühleberg am Donnerstag beim Landesgericht Feldkirch eingereicht. Als Kläger treten Naturschutzbundobfrau Hildegard Breiner und die Klubobleute der Landtagsparteien auf.

„Es liegt im Interesse und in der Verantwortung des Landes, alles Mögliche zu tun, um Gefahren für die Gesundheit sowie für Leib und Leben der Bürger Vorarlbergs abzuwenden“, betont Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Mit der Klage seien auch die rechtlichen Mittel voll ausgeschöpft.

Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung

Die Strategie Vorarlbergs basiert auf zwei Schienen: Einerseits die zivilrechtliche Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung gegen das AKW Mühleberg. Diese Klage, die auf Gutachten des Lebensministeriums basiert, wurde am 31. Mai am Landesgericht in Feldkirch eingebracht.

Die im Auftrag der Abteilung Nuklearkoordination erstellten Gutachten bestätigen für Vorarlberg ein eindeutig überdurchschnittliches Gefährdungspotential. Der Erdbebensicherheitsnachweis entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Darüber hinaus gäbe es ein hohes Gefährdungspotential durch Hochwasser in Folge möglicher Überschwemmungen durch einen See und größere Flüsse im Nahbereich, so Hildegard Breiner und die vier Klubobleute Roland Frühstück (ÖVO), Dieter Egger (FPÖ), Johannes Rauch (Grüne) und Michael Ritsch (SPÖ).

Rechtsanwalt Hadeyer sieht für die Klage sehr gute Chancen, auch weil die Gutachten, insbesondere die Ausbreitungsstudie im Katastrophenfall dem Land Vorarlberg „schwerwiegende Auswirkungen“ prognostizieren.

Rechtliche Schritte in der Schweiz

Andererseits werden, neben der Klage in Österreich, auch in der Schweiz rechtliche Schritte gesetzt: Der Berner Rechtsanwalt Rainer Weibel arbeitet an einem Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung. Dieser Antrag, der in der Schweiz einzureichen ist und mit dem eine Betriebseinstellung angestrebt wird, soll im Laufe des Sommers eingereicht werden, so Hadeyer.

Mit der Vorarlberger Klagseinreichung hat der AKW-Betreiber vier Wochen lang Zeit, darauf zu antworten. Die erste Verhandlung könnte bereits im Herbst dieses Jahres stattfinden.

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