Parteiengesetz einstimmig beschlossen

Die Fraktionen im Vorarlberger Landtag kamen am Mittwoch einstimmig überein, dass Spenden ab 1.000 Euro künftig offenzulegen sind und die Buchführung der Parteien von Wirtschaftstreuhändern überprüft wird. Kritisiert wurden die schleppenden Verhandlungen zu einem Parteiengesetz in Wien.

Vorarlberg hat am Mittwoch als erstes Bundesland Österreich ein Parteienförderungsgesetz beschlossen, das modernen Transparenz-Maßstäben gerecht werden soll.

Dem beschlossenen Gesetz zufolge müssen die Vorarlberger Parteien ab 2013 Spenden von über 1.000 Euro angeben, davon betroffen sind auch Teilorganisationen bzw. einzelne Abgeordnete. Ausgeschlossen sind in Zukunft sowohl für die Parteien als auch die Landtagsfraktionen anonyme Spenden. Ebenso müssen die Parteien Berater- und Werbeunternehmen nennen, wenn höhere Entgelte als 1.000 Euro bezahlt werden.

Jährlich 2,66 Mio. Euro an Parteien

Die Höhe der Parteienförderung, für die bisher nur eine Richtlinie bestand, wird sich in Zukunft in erster Linie am Wählerstimmenanteil orientieren, wie jetzt wird es aber auch einen Sockelbetrag geben. Die Klubförderung wird in ihrer aktuellen Form bestehen bleiben. Derzeit werden in Vorarlberg pro Jahr insgesamt rund 2,66 Mio. Euro an ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ ausgeschüttet, die Klubförderung für die vier Fraktionen beläuft sich 2012 auf etwa 780.000 Euro.

Buchführung wird im Amtsblatt veröffentlicht

Die Buchführung der Parteien wird in Zukunft von Wirtschaftstreuhändern überprüft, der daraus folgende Rechenschaftsbericht im Amtsblatt für Vorarlberg - das auch im Internet abrufbar ist - veröffentlicht. Für den Fall, dass Regelungen nicht eingehalten werden, sind Sanktionen festgeschrieben. Vorgesehen ist von den Parteien auch eine Neuregelung der Landtags-Geschäftsordnung, nach der die Abgeordneten ihre Nebeneinkommen angeben müssen. Wahrscheinlich ist eine Orientierung an dem Modell des deutschen Bundestags, eine entsprechende Richtlinie muss aber noch ausgearbeitet werden.

Gesetz als "Gebot der Stunde

Die Klubobleute Roland Frühstück (ÖVP), Dieter Egger (FPÖ), Johannes Rauch (Grüne) und Michael Ritsch (SPÖ) lobten das Gesetz als „längst überfällig“, „Gebot der Stunde“, „Selbstverständlichkeit“ oder auch als „ersten Schritt“, dem weitere folgen müssten. Vorarlberg habe bei diesem Thema gemeinsam mit Salzburg eine Vorreiterrolle eingenommen. „Ich weiß nicht, wie weit man jetzt im Bund wäre, wenn es die Initiative in den beiden Ländern nicht gäbe“, sagte etwa Frühstück. Dass man auf Bundesebene wegen Details streite, sei „das ewig selbe Spiel, das dazu führt, dass die Leute die Schnauze voll haben“, so Rauch. Einig waren sich die Klubobleute auch darin, dass die Vorarlberger Standards durch eine bundesweite Regelung nicht verwässert werden dürfen.

Diskussion um Wahlkampfkostenbeschränkung

Nicht mehr ganz so einig zeigten sich die Fraktionen hingegen beim Thema Wahlkampfkostenbeschränkung, das zu teils heftigen Wortgefechten führte. Eine solche ist im Parteienförderungsgesetz nicht enthalten, wurde aber bereits von SPÖ und Grünen vehement gefordert. Rauch und Ritsch haben bereits ein Modell vorgestellt, das sich an einer entsprechenden Salzburger Regelung orientiert. In dem Vorschlag ist etwa eine Beschränkung der Plakatanzahl und eine finanzielle Obergrenze von 700.000 Euro festgehalten. ÖVP und FPÖ zeigten sich irritiert, dass die anderen beiden Parteien diesen Vorstoß hinter verschlossenen Türen erarbeiteten, man sei aber natürlich gesprächsbereit. ÖVP und FPÖ betonten jedoch, dass für sie nur eine Lösung infrage komme, die auch die Größe der Parteien berücksichtigt.

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