Parteien müssen Spenden offenlegen

Die Landtagsparteien haben sich auf ein Vorarlberger Parteien-Finanzierungsgesetz geeinigt. Ab 2013 müssen die Parteien ihre Spenden offenlegen. Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger lobt die ins Auge gefassten Regelungen.

Die Klubobleute hatten sich bereits im vergangenen Oktober auf vier Eckpunkte des Gesetzes verständigt, Teilbereiche wurden aber jetzt noch einmal verschärft. So werden dem neuen Parteiengesetz zufolge künftig Spenden von über 1.000 Euro anzugeben sein. Das betrifft allerdings nicht nur die Parteien, sondern auch Teilorganisationen bzw. einzelne Abgeordnete. Ausgeschlossen sind in Zukunft sowohl für die Parteien als auch die Landtagsfraktionen anonyme Spenden. Ebenso müssen die Parteien Berater- und Werbeunternehmen nennen, wenn höhere Entgelte als 1.000 Euro bezahlt werden.

Die Höhe der Parteienförderung, für die es bisher nur eine Richtlinie gibt, wird sich in Zukunft in erster Linie am Wählerstimmenanteil orientieren, wie jetzt wird es aber auch einen Sockelbetrag geben. Die Klubförderung wird in ihrer aktuellen Form bestehenbleiben. Derzeit werden in Vorarlberg pro Jahr insgesamt rund 2,66 Millionen Euro an ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ ausgeschüttet, die Klubförderung für die vier Fraktionen beläuft sich 2012 auf etwa 780.000 Euro.

Rechenschaftsbericht wird veröffentlicht

Die Buchführung der Parteien wird künftig von Wirtschaftstreuhändern überprüft, der daraus folgende Rechenschaftsbericht im Amtsblatt für Vorarlberg - das auch im Internet abrufbar ist - veröffentlicht. Für den Fall, dass Regelungen nicht eingehalten werden, sind Sanktionen festgeschrieben. Bei der Annahme anonymer Spenden etwa würde der Förderbetrag um die Höhe der Spende gekürzt. Bei zweckwidriger Verwendung können Mittel zurückgefordert werden.

Vorgesehen ist von den Parteien auch eine Neuregelung der Landtags-Geschäftsordnung, nach der die Abgeordneten nach dem Modell des deutschen Bundestags ihre Nebeneinkommen angeben müssen. Eine centgenaue Abrechnung ist dabei allerdings nicht geplant - die Parlamentarier werden ihre Einkünfte in eine von drei Stufen (1.000 bis 3.500 Euro pro Monat; 3.500-7.000 Euro; über 7.000 Euro) einzuordnen haben. Eine entsprechende Richtlinie muss aber noch ausgearbeitet werden.

„Modernes und transparentes Parteiengesetz“

Die Klubobleute Roland Frühstück (ÖVP), Dieter Egger (FPÖ), Johannes Rauch (Grüne) und Michael Ritsch (SPÖ) sprachen unisono von einem „modernen und transparenten Parteiengesetz“. Landtagspräsidentin Bernadette Mennel sah Vorarlberg mit dem Parteiengesetz in einer Vorreiterrolle. Andere Bundesländer wie etwa Salzburg hätten das Gesetz schon nachgemacht, „auch der Bund wird den Maßstäben folgen müssen“, zeigte sich Mennel überzeugt.

„Ein Vorbild für eine bundesweite Regelung“

Politikwissenschaftler Hubert Sickinger sieht in dem Vorarlberger Parteien-Finanzierungsgesetz ein Vorbild für eine bundesweite Regelung. Genau diese Inhalte sollten in einen Parteien-Finanzierungsgesetz stehen.

Die Grenze von 1.000 Euro könne man als relativ streng bezeichnen, meinte Sickinger. Er begrüßte es, dass Vorarlberg und Salzburg mit einem Parteien-Finanzierungsgesetz vorangehen. Es gebe also ein Vorbild für eine bundesweite Regelung, die im Moment diskutiert werde. Falls auf Bundesebene nichts weitergehen sollte, wäre es optimal, wenn auf Landesebene entsprechende strenge Gesetze beschlossen würden. Das Vorarlberger Parteien-Finanzierungsgesetz setze den Bund unter Druck, selbst tätig zu werden, meinte Sickinger.