Neue Klage gegen Kloster Mehrerau

Gegen das Kloster Mehrerau hat erneut ein mutmaßliches Missbrauchsopfer Klage eingebracht. Das Kloster wird dabei als „Mittäter“ bezeichnet: Trotz Vorstrafe wegen sexuellen Missbrauchs sei der Beschuldigte zum Internatsleiter bestellt worden.

Sanjay Doshi als Anwalt des Klägers sagte, der Beschuldigte sei quasi wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft gewesen. 1967 habe es eine Verurteilung gegeben. Davon habe man im Kloster Mehrerau gewusst. Ebenso sei bekannt gewesen, dass diese Person gegenüber Kindern gewalttätig sei. Trotzdem habe man den Mann zum Leiter des Internats bestellt. Da die letzte sexuelle Gewalthandlung an dem Betroffenen im März 1982 erfolgt sei, sei die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist am 29. Februar 2012 eingebracht worden, sagte Doshi.

Finanzielle Unterstützung durch Schulkollegen

Erst im Jahr 1982 musste der mutmaßliche Täter das Kloster verlassen - unmittelbar nach dem mutmaßlichen Missbrauch an jenem Opfer, das nun 135.000 Euro einklagt. Finanziell unterstützt wird der Betroffene von ehemaligen Schulkollegen, und zwar aus Solidarität, sagte Philipp Schwärzler, einer von ihnen: „Wir sehen das so, dass wir wirklich Glück gehabt haben - dass wir wahrscheinlich keine Chance gehabt hätten als Elf-, Zwölfjährige, uns gegen diesen Mann zu wehren“, machte er deutlich. "Wir finden, es ist an der Zeit, Solidarität zu zeigen und uns auf die Seite jener zu stellen, die solches Leid ertragen mussten und ihr ganzes Leben darunter litten und leiden.“

Der Kläger beantragte Verfahrenshilfe. Da aber auch bei Verfahrenshilfe das Risiko besteht, im Fall des Prozessverlustes die Anwaltskosten der Gegenseite tragen zu müssen, wird dieses Risiko von den ehemaligen Mitschülern mitgetragen und auf viele Schultern verteilt. Die Gruppe der derzeit 20 Mitschüler, welche den Kläger unterstützten, werde ständig größer“, sagt Schwärzler. Aus Sicht des Klägers hat die Klage größere Chancen auf Erfolg als die erste Klage gegen das Kloster Mehrerau, da der Missbrauch weniger als 30 Jahre zurückliegt und damit möglicherweise nicht verjährt ist.

Stift soll 200.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt haben

Insgesamt sind derzeit zwei Klagen von Missbrauchsopfern gegen das Kloster und eine gegen die Schulbrüder und das Stift Geras bekannt. Beim Stift Mehrerau bedauert man, dass sich die Betroffenen nicht an die Klasnic-Kommission gewandt haben, denn das Stift habe auf diesem Wege insgesamt schon 200.000 Euro an Schmerzensgeld bezahlt.

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