Schenk-Air bekommt Recht vom Höchstgericht

Im Streit um die Zulassung von zwei Hubschraubern für Rettungsflüge hat der Schrunser Chirurg Christian Schenk einen juristischen Teilerfolg erzielt. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung des Verkehrsministeriums, die zum Flugverbot führte, als gesetzwidrig eingestuft. Fliegen dürfen die beiden Maschinen allerdings immer noch nicht.

Das mit der technischen Ausstattung begründete Flugverbot für die Schenk-Air-Hubschrauber ist zwar gesetzwidrig. Allerdings gibt der Verfassungsgerichtshof dem Verkehrsministerium bis Ende März des kommenden Jahres Zeit für eine Änderung. Bis zum Ablauf dieser Frist kann mit der EU-Kommission eine neue Verordnung erarbeitet werden, sagt Gerichtshof-Pressesprecher Christian Neuwirth. Währenddessen bleibt das Gesetz gültig - die Hubschrauber müssen also auch in dieser Wintersaison noch am Boden bleiben. Wird eine neue Flugverbots-Verordnung beschlossen, bleibt Schenk nur ein weiterer Antrag an den Verfassungsgerichtshof.

Flugverbot umgeht Vorschriften

Die Verordnung legt fest, dass Rettungshubschrauber nur nach einer gewissen Bauvorschrift betrieben werden dürfen. Wie der VfGH feststellte, handelt es sich dabei um eine sogenannte technische Vorschrift, die nach dem Notifizierungsgesetz in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission erstellt werden muss. Diese Vorgehensweise wurde in diesem Fall nicht eingehalten. Die Regelung ist daher für den VfGH gesetzeswidrig, die Bestimmung in der Verordnung wird aufgehoben.

Das Sanatorium als luftfahrtbehördlich zugelassenes Luftfahrtunternehmen war mit ihren beiden Hubschrauber der Type „Augusta A 109 E“ bis Ende 2009 zur Durchführung von Ambulanz- und Rettungsflügen berechtigt. Durch die neue Bestimmung des Verkehrsministeriums war ihnen dies jedoch ab dem 1. Jänner 2010 untersagt.

Das Sanatorium holte mit Hilfe ihres Hubschrauberstützpunktes Verletzte zur Erstversorgung bzw. transportierte sie nach einer Erstversorgung in ein geeignetes Krankenhaus. Der Anwalt des Sanatoriums, Dieter Böhmdorfer, sowie der Leiter des Sanatoriums waren für eine Stellungnahme der APA nicht erreichbar.