E-Scooter auf dem Ring
Christian Öser
ORF/Christian Öser
Chronik

Welche Regeln für E-Scooter gelten

In den vergangenen Jahren haben E-Scooter enorm an Beliebtheit gewonnen. Das merkt auch die Polizei – diese muss immer wieder feststellen, dass Straßenverkehrsregeln mit den E-Scootern missachtet werden. Viele wissen gar nicht, welche Regeln für die elektrischen Tretroller gelten.

Mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ist ein akkubetriebener Scooter rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Auf dem Gehweg darf man mit dem E-Scooter also normalerweise nicht fahren – nur, wenn es ausdrücklich genehmigt ist, sagt der Sprecher der Vorarlberger Polizei, Wolfgang Dür. Dann gelte Schrittgeschwindigkeit, um keine anderen Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.

Wenn Fahrradwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, müssen diese benützt werden. Sind keine vorhanden, kann auch auf der Straße gefahren werden. Wie mit dem Fahrrad auch, darf man einen normalen Zebrastreifen nicht fahrend überqueren und in Fußgängerzonen ist das Fahren nur erlaubt, wenn man dort auch mit dem Fahrrad fahren darf – also, wenn es durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

E-Scooter
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Bremse und Licht gehören zur Pflicht-Ausstattung

Beleuchtung ist Pflicht

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur dann mit einem E-Scooter alleine im öffentlichen Verkehr unterwegs sein, wenn sie eine Fahrradprüfung abgelegt haben. Ansonsten müssen unter 12-Jährige bei ihrer Fahrt mit dem E-Scooter von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Grundsätzlich gilt bis zu einem Alter von 12 Jahren die Helmpflicht.

Eine bestimmte Ausstattung des E-Scooters ist Pflicht: Das Gefährt braucht eine funktionierende Bremse, vorne ein weißes Licht, hinten ein rotes Rücklicht und am Rand müssen Seitenstrahler angebracht werden.

„Frisieren“ kann teuer werden

E-Scooter dürfen maximal 25 km/h fahren, die Leistung darf 600 Watt nicht übersteigen. Wird einer dieser beiden Werte überschritten, benötigt es eine Mopedzulassung samt Nummer. Das Fahren mit einem frisierten E-Scooter ohne Nummer kann teuer werden, sagt Polizei-Pressesprecher Wolfgang Dür: „Dann hat man ein Kraftfahrzeug ohne die rechtlichen Bestimmungen in Verwendung, das ist dann eine Verwaltungsübertretung.“ Wenn es dann zu einem Unfall komme, könne es auch versicherungstechnisch sehr schlecht aussehen, warnt Dür.

Alkoholgrenze von 0,8 Promille

Wie bei einem Fahrrad gibt es auch eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille. Ein E-Scooter darf zudem nur alleine benutzt werden, Mitfahrer sind also nicht zugelassen.

Übrigens: In Deutschland müssen alle E-Scooter im Straßenverkehr versichert sein und eine Versicherungsnummer montiert haben – sonst drohen empfindliche Strafen.