Nach einer vierwöchigen Odysee wurde das Postpaket in Regensburg neu verpackt, um 570 Euro erleichtert und nach Gargellen zurückgeschickt. Zu allem Überdruss musste die Konsumentin auch noch 20 Euro bezahlen, um ihr Paket zurückzubekommen.
Postpaket geplündert
Es hätte für eine Vorarlberger Studentin in Berlin eine besondere Weihnachtsüberraschung werden sollen. Ein Postpaket von der Oma mit heimischen Leckereien und einem großen Bargeldbetrag. Doch das Paket ist nie in Deutschland angekommen, sondern ins Montafon zurückgeschickt worden – inklusive aller Leckereien, aber ohne das Geld.
Bargeld nicht zulässig
Nach Angaben des Postpressesprechers Michael Homola ist Bargeld in Paketen nicht zulässig, somit gibt es keine Versicherung oder Haftung. Die Haftungsgrenzen liegen zwischen 50 und 1.500 Euro für Wertgegenstände, die vorher angegeben werden müssen.
Deutschland stellt eine Ausnahme dar. Dorthin ist überhaupt kein Versand von Paketen mit Wertangabe möglich. Warum das Paket überhaupt geöffnet und umgepackt wurde, ist nun Gegenstand von internen Nachforschungen, heißt es bei der Post.