Zweites Gerichtsverfahren nach Schlägerei

Die Schlägerei von Anfang Februar in Lustenau hat ein weiteres Nachspiel. Nach dem Freispruch eines 43-jährigen Beteiligten, bietet das Gericht drei Gegnern einen außergerichtlichen Tatausgleich an. Zwei Beschuldigte sind Gemeindedienstete in Lustenau.

Nach der Schlägerei auf dem „Blauen Platz“ in Lustenau zwischen vier Männern gibt es ein zweites Gerichtsverfahren. Damals wurden - wie berichtet - zwei Männer schwerverletzt und einer leicht. Der Angreifer hatte sich nach eigenen Angaben durch fremdenfeindliche Äußerungen von drei Betrunkenen provozieren lassen. Am Mittwoch wurde er am Landesgericht vom Vorwurf der Köperverletzung freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in Notwehr gehandelt hat. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Außergerichtlicher Tatausgleich zwischen Beteiligten

Für seine Gegner beginnt die nächste Etappe. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft in diesem Zusammenhang zwei Männern Körperverletzung vor, einem Raufhandel. Zwei Beschuldigte sind Gemeindebedienstete in Lustenau. Da es sich um Ersttäter handle und die vorgeworfenen Vergehen strafrechtlich nicht allzu schwer wiegen, ist ein außergerichtlicher Tatausgleich möglich. Der Gerichtstermin ist in der ersten Maiwoche angesetzt. Der Freispruch des vierten Beteiligten am Mittwoch hat keine Auswirkungen auf den Tatausgleich. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Prozesse.

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