Ärger wegen Parkstrafe in Feldkirch

20 Euro muss ein Paar bezahlen, weil es in der Feldkircher Innenstadt beim Saumarkt das Auto angeblich falsch abgestellt hat. Jedoch waren aufgrund des Schneefalls die Bodenmarkierungen nicht zu erkennen.

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Frau Müller parkt ihr Auto in der Innenstadt beim Saumarkt. Es schneit an diesem Abend Mitte Dezember. Als sie zurückkommt ist der Ärger groß, denn ein Strafzettel wegen Falschparkens liegt auf der Scheibe.

Nun stellt sich die Frage - muss ein derartiger Strafzettel bezahlt werden oder nicht? Laut Peter Lins, dem Chef der Stadtpolizei, würden Strafzettel nicht aus Jux und Tollerei ausgestellt. Es hänge von der jeweiligen Situation ab. Wenn Bodenmarkierungen aufgrund von Schnee nicht sichtbar sind, dann dürfte aber kein Organmandat ausgestellt werden, sagt Lins. Jedoch kann die Polizei nicht wissen, ob der Schnee schon am Boden lag, als das Auto geparkt wurde - denn wenn nicht, sei die Situation wieder anders.

Einzahlen ist Schuldgeständnis

In solchen unsicheren Fällen sollte der Strafzettel nicht bezahlt werden, sagt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Denn das Einzahlen wird als Schuldeingeständnis gewertet. Wenn nicht bezahlt wird, kommt es zur Lenkererhebung und dann folgt die Strafverfügung. Und genau diese muss abgewartet werden um in Folge Einspruch erheben zu können. Wurde die Strafe bezahlt, kann kein Einspruch mehr erhoben werden.