Die 32-Jährige war trotz Reanimationsversuchen an Ort und Stelle gestorben, laut Polizei zeigte sich der Verdächtige geständig. Der 36-Jährige hatte am 30. August im Eingangsbereich ihres Wohnhauses mehrfach auf seine aus Rumänien stammende Frau eingestochen.
Gegen den 36-Jährigen bestanden mehrere Annäherungs- und Betretungsverbote. Er war schon vor der mutmaßlichen Tat gegen seine Frau gewalttätig geworden. Bis kurz vor der Tat saß der Mann bereits in Untersuchungshaft, weil er mehrere gefährliche Drohungen gegen seine Frau und eine weitere Person ausgeübt hatte. Diese Drohung gegenüber seiner Frau konnte ihm vor Gericht aber nicht nachgewiesen werden.
Eine Woche nach Haftentlassung zugestochen
Der Mann ist freigesprochen und aus der U-Haft entlassen worden. Für den zweiten Vorwurf ist er zu neun Monaten Haft verurteilt worden, allerdings nicht rechtskräftig. Der Mann ist also frei gekommen. Laut Experten gibt es in so einem Fall keine Möglichkeit, ein Betretungsverbot auszusprechen, da Österreich ein Rechtsstaat ist. Eine Woche nach seiner Haftentlassung hat er zugestochen.
Laut dem Obduktionsergebnis ist die Frau am massiven Blutverlust, der durch zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen an Blutgefäßen und Organen hervorgerufen wurde, verstorben. Der Mann hatte bei der Tat weniger als 0,5 Promille im Blut.