Brand Kunert-Areal
Mathis Fotografie
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Gericht

Freisprüche in Prozess um Kunert-Brand

Die beiden Angeklagten wurden am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von dem Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Ihnen konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie in der Neujahrsnacht 2021 für den Großbrand im Industriepark Kunert in Rankweil verantwortlich waren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die angeklagten Männer im Alter von 20 und 21 Jahren haben im Prozess jede Schuld an dem Großbrand abgestritten. Zwar ist auf Überwachungsvideos zu sehen, wie sie neben dem Kunert-Areal Silvesterraketen am Boden entlang abfeuern. Allerdings ist darauf nicht zu sehen, dass sie jene Rakete abschießen, die schließlich den Brand mit Millionenschaden verursacht.

Freisprüche im Brandstiftungsprozess

Zwei junge Männer sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Den beiden Angeklagten ist vorgeworfen worden, mit einer Silvesterrakete den Großbrand im Kunert-Industriepark in Rankweil verursacht zu haben.

Freispruch im Zweifel

Auch Zeugen der unmittelbaren Tat gibt es nicht. Daher hat der Richter die Angeklagten im Zweifel freisprechen müssen. Er gehe zwar davon aus, dass die beiden Angeklagten die brandauslösende Rakete abgefeuert haben, so der Richter in der Urteilsbegründung: Jedoch sei nicht nachweisbar, wer von den beiden letztlich die Rakete gezündet hat.

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Großbrand Kunert-Areal
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Geldstrafe für Gefährdung

Weil aber sehr wohl bewiesen ist, dass die beiden zuvor eine Rakete auf eine Gruppe von Menschen abgefeuert haben, wurden sie zu einer Geldstrafe von 2.400 bzw. 300 Euro verurteilt wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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