Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Gericht

Diversion für Skiführer nach Lawinenunglück

1.500 Euro Geldbuße im Zuge einer Diversion muss ein Ski- und Bergführer zahlen, weil er bei hoher Lawinengefahr zwei Gäste ins freie Skigelände in Warth geführt hat. Einer davon war in der Folge bei einem Lawinenabgang schwer verletzt worden. Beim Prozess am Dienstag gab der Mann zu, dass er zu unvorsichtig gehandelt habe.

Der 42-jährige Angeklagte wurde von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt. Der Mann ist seit 20 Jahren als Berg- und Skiführer tätig.

Am Unglückstag Anfang Februar war er zuerst bei Lawinensprengungen in Warth im Einsatz. Dabei hatte er mitbekommen, dass fünf Sprengladungen nicht gezündet hatten. Ihm sei bewusst gewesen, dass diese Blindgänger von einem Hubschrauber-Team eingesammelt werden müssen, gab er am Dienstag in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch an.

„War mir zu 100 Prozent sicher, dass es so passt“

Als er mit seinen zwei Gästen in den fraglichen Hang eingefahren sei, habe er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so der 42-Jährige. Er habe zu diesem Zeitpunkt weder Absperrungen gesehen noch einen Hubschrauber. Weil auch ein nahegelegener Lift in Betrieb gewesen sei, sei er davon ausgegangen, dass alle Blindgänger bereits eingesammelt waren. „Ich war mir zu 100 Prozent sicher, dass es so passt“, sagte der Angeklagte zum Richter.

Kurz nachdem er und seine zwei Gäste in den Hang eingefahren sind, hat sich oberhalb des Trios eine Lawine gelöst. Zu diesem Zeitpunkt war ein Hubschrauber damit beschäftigt, Blindgänger zu entfernen. Die Lawine hat einen der beiden Gäste – einen 34-jährigen Mann – mitgerissen und schwer an der Schulter verletzt.

Zahlreiche Zeugen wurden befragt

Sowohl das Opfer als auch der zweite Skigast wurden vom Richter zum Tathergang gefragt. Außerdem standen der Warther Bürgermeister Stefan Strolz (als Vorsitzender der Lawinenkommission) und der Betriebsleiter der Warther Skilifte Rede und Antwort. Letzterer gab an, dass Warnhinweise auf die hohe Lawinengefahr am fraglichen Tag hingewiesen hätten.

Der angeklagte Skiführer gab am Ende der Verhandlung zu, dass er sich besser informieren hätte sollen, ob nach der Sprengung alle Blindgänger geborgen waren oder ob der Einsatz noch im Gange war. Der Richter bot ihm daraufhin eine Diversion an, die der Skiführer auch annahm. Er muss nun 1.500 Euro Geldbuße zahlen, dafür bleibt er weiterhin unbescholten.