Eine Frau mit offenen Rechnungen hat viele Schulden. Arbeitslosigkeit und Privatkonkurs
Gina Sanders – stock.adobe.com
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Schuldenberatung: Zahl neuer Klienten steigt massiv

Bei der ifs-Schuldenberatung werden aufgrund der Teuerung deutlich mehr Menschen beraten. In den ersten Monaten dieses Jahres ist die Zahl der Klientinnen und Klienten, die zum ersten Mal in die Schuldenberatung gekommen sind, um 40 Prozent angestiegen.

Im vergangenen Jahr sind bei der ifs-Schuldenberatung in Vorarlberg rund 2.400 Menschen beraten worden. Die Klienten und Klientinnen der Schuldenberatung sind durchschnittlich mit 83.000 Euro verschuldet. Dieser Wert habe sich zwar nicht erhöht, sowohl aber die Zahl der Menschen, die aufgrund ihrer Schulden Hilfe bräuchten, sagt die Leiterin der ifs-Schuldenberatung, Simone Strehle-Hechenberger. In den ersten Monaten des laufenden Jahres sei die Zahl der Klienten und Klientinnen, die zum ersten Mal in die Beratung gekommen sind, „gewaltig“ gewachsen – um 40 Prozent.

„Das macht mir schon Sorgen“, sagt Strehle-Hechenberger. Die Überschuldung habe die Mitte der Gesellschaft erreicht: „Wir reden da nicht von Leuten, die einen Niedriglohn haben“, sondern auch immer mehr Menschen mit einem an sich „vernünftigen“ Einkommen bräuchten Hilfe.

Erhöhung des Existenzminimums gefordert

Die Menschen müssten vor allem bei Wohn-, Heiz- und Lebensmittelkosten unterstützt werden, sagt Strehle-Hechenberger. Außerdem fordert sie eine Erhöhung des sogenannten Existenzminimums. Mit den derzeitigen 1.110 Euro habe man kein Auslangen mehr. „Das reicht nicht mehr zum Leben, definitiv nicht.“

Wenn jemand ein Minimum an sozialen Kontakten pflegen wolle, aber kein Auto habe und nicht in Urlaub gehe, „dann sind wir bei 1.459 Euro“, sagt Strehle-Hechenberger. Da seien nicht einmal die Wohnkosten für Vorarlberg eingerechnet, dafür kämen noch einmal 200 Euro dazu. Deshalb würden die Betroffenen immer neue Schulden machen. Eine Entschuldung werde durch das niedrige Existenzminimum fast unmöglich.

Das Existenzminimum

Laut juristischer Definition umfasst das Existenzminimum einen konkreten Betrag, der trotz Privatinsolvenz und Exekutionsverfahren in der Praxis durch Gläubiger unpfändbar ist. Gemäß österreichischer Rechtsprechung steht dem jeweiligen Schuldner ein monatlicher, unpfändbarer Freibetrag zu. Die explizite Summe ist direkt an das individuelle Nettoeinkommen des Schuldners und dessen eventuelle Unterhaltspflichten gekoppelt.