Politik

Care-Arbeit: BürgerInnenrat wird einberufen

Knapp 2.000 Unterschriften sind für einen BügerInnenrat zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesammelt worden. Noch vor dem Sommer werden zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, um Empfehlungen an die Politik auszuarbeiten.

Am Freitag wurden exakt 1.887 Unterschriften für den BürgerInnenrat „Care-Arbeit und Vereinbarkeit“ an Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) und Frauen- und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) übergeben. Noch vor dem Sommer werden Bürgerinnen und Bürger, die zufällig aus dem Melderegister ausgewählt werden, für eineinhalbTage zusammenkommen, um gemeinsam Empfehlungen an die Politik auszuarbeiten. Dabei werden sie von einem professionellen Team begleitet.

BürgerInnenrat Care Familie Unterschriften Übergabe
Alexandra Serra
Die Übergabe der Unterschriften an die beiden Landesrätinnen

Flächendeckende Kinderbetreuung als Ziel

Mehrere Privatpersonen haben im Februar mit der Unterschriftenaktion begonnen. Ihr Ziel ist es, dass die Rahmenbedingungen für die sogenannte Care-Arbeit sowie die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Care-Arbeit verbessert werden. Gewünscht werden unter anderem höhere Löhne in den Care-Berufen, eine flächendeckende Kinderbetreuung auch im ländlichen Raum und neue Arbeitszeitmodelle. Der BürgerInnenrat zu „Care-Arbeit & Vereinbarkeit“ soll dazu aus der Perspektive der Betroffenen heraus konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen entwickeln.

Familienleben, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen seien mit einer beruflichen Entfaltung nur schwer vereinbar, heißt es von den Initiatorinnen und Initiatoren. Wenn die Politik untätig bleibt, werde sich die Situation der Betroffenen in den nächsten Jahren drastisch verschlimmern.

Mindestens 1.000 Unterschriften sind nötig

Es handelt sich dabei um den 14. landesweiten BürgerInnenrat seit dem Jahr 2016. Rüscher und Wiesflecker begrüßen diese Initiativen, der BürgerInnenrat sei ein bewährtes Instrument einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Politik.

Ein BürgerInnenrat kann nicht nur von einer Gemeinde, einer Region oder vom Landtag sowie der Landesregierung einberufen werden, sondern auch direkt aus der Bevölkerung. Dazu nötig sind mindestens 1.000 Unterschriften von teilnahmeberechtigten Bürgerinnen und Bürger unter Angabe von Namen und Adresse.